Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.1990
- S.42
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a) Maßnahmen der Brandverhütung bzw. Unfallhilfe fü
die Bauphase und den Betrieb (siehe Beilage Feuer
Sicherheitskonzept-Auflagen)
Naßnahmen für die Brand- bzw. Unfallabwehr inkl
b)
der Katastrophenhilfe für die Sauphase und den
Betrieb.
wichtig ist Zone der Hilflosigkeit nach Unfällen bzw. Katastrophen
möglichst klein zu halten. Um dies zu erreichen bedarf es der Eröorte¬
rung aller möglichen Unfall- bzw. Katastrophensikuationen und dere
Abwehrmaßnahmen anhand der zur Verfügung stehenden Hilfekapazitaten
Die Erstellung von präzisen Alarmplänen wird Aufschluß geben über
den Verfolg oder Mißerfolg der Abwehrmaßnahmen
Die Nachrüstung fehlender Ausrüstung für die Einsatzorganisationel
wird die Sicherheitsbereiche erweitern. Momentan kann angenommen ver¬
den, daß im Brandfall auf 12.6 km Tunnelröhre keine Brandabwehrmaßnahnen
vorgenommen werden können
Der Betrieb des Bahnverkehrs im Tunnel sollte nach den Kriterien jegli
cher Verhinderung von Unfällen ausgerichtet werden, wobei Geschwindig
keiesregulierung, Verkehrsdichte und Transportordnung nur einige de
Sicherheitsfaktoren sein könnten, einmal mehr sind die Feuerwehren
aufgerufen, angesichts der erkennbaren Überforderung ihre Leistungs¬
grenzen auszuloten und dem Betreiber bekannt zu geben.
Stellungnahme des Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Gruber zu Pkt. 7:
Jer Landesfeuerwehrinspektor erklärt, daß bereits seit 1988 seitens
ies Landesfeuerwehrinspektors die Interessen der Feuerwehren im Hinblicl
einen möglichen Einsatz im Tunnel vertreten werden. Er berichtel
auf
weiters, daß anläßlich des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens
(im Bescheid des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr, CZ: 224.248/8-II/2/89) die 0Bß über Verlangen des Landesfeuer
wehrinspektors verpflichtet wurden: