Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.100_
- S.31
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ständnis gefunden hat, dies um so mehr, als sie in der Schule, die ja ihr Heim sein soll,
genug Gelegenheit haben, die Freizeit zu gestalten; es steht ihnen auch eine Kantine
zur Verfügung.
Fern von allem Drill und Zwang muß trotz der Freiwilligkeit Einordnung in die
Erfordernisse des Schulbetriebes und Disziplin gefordert werden. Es ist infolge des
großen Unterschiedes, bedingt durch Alter, soziale Stellung und Bildung, nicht immer
einfach, die unerläßlichen Bedingungen für einen möglichst erfolgreichen Ablauf des
jeweiligen Lehrganges zu stellen. Die gesunde Voraussetzung für das Wirken der Schule
liegt im sogenannten Schulklima begründet, es kann mit Fug und Recht gesagt werden,
daß dieses Klima gesund ist.
Das Durchschnittsalter der in den letzten Jahren ausgebildeten Feuerwehrmännern
betrug 27 Jahre und lag bei den Grundlehrgängen um zwei bis drei Jahre niedriger und
bei den Gruppenkommandanten-Lehrgängen um zwei bis drei Jahre höher. Der jüngste
Schüler zählte 14, der älteste 63 Jahre. Die durchschnittliche Altersschichtung muß als
günstig bezeichnet werden und zeigt trotz der oft gegenteiligen Behauptung, daß nach
Überwindung kriegsbedingter Folgeerscheinungen die heutige Generation, wenn man sie
für eine Sache zu begeistern versteht, durchaus nicht abseits steht.
Nach Berufsständen stammten in den letzten beiden Jahren rund 43 Prozent der
Schüler aus der Land- und Forstwirtschaft, 30 Prozent aus Handel und Gewerbe, 20 Pro‐
zent waren Arbeiter und Angestellte.
Der schnelle Fortschritt der Technik und die starke Betonung des Materiellen in
unserer Zeit bringt es mit sich, daß man im allgemeinen dazu neigt, den Wert des Ge‐
rätes über die Person zu stellen. Es werden von den Gemeinden und vom Land zwar
hohe Beiträge zur Beschaffung von Löschgeräten und Einrichtungen ausgegeben, die Aus‐
bildung der Mannschaft hat aber mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten und
wurde nicht gleich bewertet. Bedienung und zweckmäßige Anwendung der technischen
Hilfsmittel erfordern aber Spezialkenntnisse. Hier konnte den Gemeinden bzw. den
Feuerwehren dadurch an die Hand gegangen werden, daß sie von der Verpflichtung
der Übernahme der Ausbildungskosten für die Freiwilligen Feuerwehrmänner befreit
und diese Kosten aus den für den Brandschutz bestimmten Mitteln gedeckt wurden.
Es ist zu erwarten, daß sich im Laufe der Zeit die systematische Ausbildung auf dem
Gebiete der Brandbekämpfung und der Brandverhütung im Interesse der Erhaltung
unseres Volksvermögens und zum Wohle unseres Heimatlandes in jeder Hinsicht günstig
auswirken wird.
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Tirols Vorsorge für den Abbrändler
Von Hof rat Albert Breit,
Direktor der Tiroler Landes-Brandschaden-Versicherungsanstalt
V^enn man die Verhältnisse und die bescheidenen wirtschaftlichen Ausmaße der
alten Zeit berücksichtigt, so waren es sehr schwere und häufige Brandkatastrophen, die
in den vergangenen Jahren die Städte und Dörfer des alten Tirol heimsuchten. Mit
Feuerpolizeiordnungen, wie jene Kaiser Josefs II. vom Jahre 1787, versuchte man, dem
Ausbruche und dem Umsichgreifen von Bränden zu steuern. Leider aber allzu häufig
mit wenig Erfolg. Vergeblich hatten die einfachen Löschgeräte und die ungefügen Sprit‐
zen oft ihr allzu kümmerliches Werk getan.
Was geschah nun damals mit jenen Bedauernswerten, von deren Hab und Gut nur
mehr traurige Reste, geborstene Mauern und verkohltes Balkenwerk übriggeblieben
waren? Man versuchte, durch Beiträge aus eingehobenen Steuergeldern, durch Steuer‐
begünstigungen und Zollprivilegien der Not der Abbrändler entgegenzutreten. In den
Städten unterstützten Bruderschaften ihre Mitglieder aus der Lade, in den Dörfern
suchte man sich mit Naturalien und Bauholz und durch Hand- und Spanndienste gegen‐
seitig zu helfen.
Aber all dies konnte bei der Zahl und Größe der Brandunglücksfälle die Verarmung
der Betroffenen nicht hintanhalten. Es schien nur mehr der eine Ausweg zu bleiben, die
Nächstenliebe eines größeren Mitbürgerkreises anzurufen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein
stellten die Behörden auch sogenannte „Brandbriefe“ aus, welche die Abbrändler zum
Brandbettel berechtigten. Der Bettel bedeutete für den einen eine moralische Last, wäh‐
rend der andere darin eine Möglichkeit sah, den gutmütigen Mitbürger über Gebühr
auszunützen. Es war lästig, und die Gaben verteilten sich planlos und ungerecht unter
die Masse der Almosenheischenden.
Dem Staate war durch diese Mittel die Sorge um die Notlage seiner Bürger nicht
abgenommen, und außerdem hatte er ein bedeutendes Interesse an der Wiederherstellung
der gesunkenen Kontributions- (Steuer-) Kraft der Brandgeschädigten. So begann man
denn in den Kanzleien, angeregt durch Vorbilder, die unser nördlicher Nachbar damals
schon bot, dem Gedanken der Versicherung, also des gesetzlich geregelten An‐
spruches auf Schadenersatz im Brandfalle, näherzutreten. Hofkammerpräsident Josef
Graf Traop entwarf im Jahre 1752 den Plan zur Bildung einer Konkurrenzkasse für
Feuerschäden und Wasserschutzbauten. Doch diese gute, wenn auch in der Verbindung
„Feuerschäden und Wasserbau“ nicht gerade glücklich vorgebrachte Idee wurde vom
engeren Ausschuß der Tiroler Landschaft als eine neue, untragbare Last für das not-
leidende, durch Abgaben aller Art gedrückte Volk abgelehnt, und es blieb alles beim
alten. Mehrere ähnliche Pläne im Laufe des nächsten Jahrzehnts erlitten dasselbe Schick‐
sal. Die bäuerliche und die städtische Bevölkerung standen dieser Neuerung rtiit Miß‐
trauen gegenüber, sahen nur die Last einer neuen Umlage und wollten den bedeutenden
wirtschaftlichen Vorteil der vollen Sicherung in Unglücksfällen nicht erkennen.
Selbst die im Jahre 1764 unter der Kaiserin Maria Theresia entworfene dusgezeich-
nete „Vorderösterreichische Feuersozietätsordnung“, die sich weit vorausschauend den
Gedanken der Brandverhütung bereits ganz zu eigen gemacht hatte und den Schaden‐
ersatz im modernen Sinne regelte, wurde von den damaligen Landesvertretern zurück‐
gewiesen.
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