Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Stat
- S.14
Suchen und Blättern auf rund 2250 Seiten in knapp 90 Heften.
Gesamter Text dieser Seite:
RA HL
Angabe des Tages, der Stunde und des Lokales, sowie der Ver-
handlungsgegenstände wenigstens 2 Tage, bevor die Versammlung
stattfindet.
8. 4.
Zur Beschlußfassuug bei der Hauptversammlung ift die Anwesen-
heit von wenigstens 100 Mitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse
werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt, und bei Stimmen-
gleichheit entscheidet die Stimme des Vorfigenden. Die Abstimmung -
erfolgt durch Aufstehen oder Sitenbleiben, bei Wahlen aber mittelst
Stimmzettel.
8. 5.
Der Hauptversammlung müssen folgende Angelegenheiten zur
Berathung und Erledigung vorgelegt werden:
X. Die der Hauptversammlung vorbehaltenen Wahlen.
2. Die Erledigung der Rechnung über die Unterstüzungskasse.
Regiekasse.
4. Der Jahresbericht.
5. Die Ernennung von Personen, welche fi) um die Feuer-
wehr verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern.
6. Abänderungen der Dienstordnung, dieser Geschäftsordnung ,
und der Vorschriften über die Unterstühungskasse.
S. 6.
Bei der Hauptversammlung können Anträge, welche Feuer-
wehrangelegenheiten betreffen, gestellt werden; dieselben müssen
jedoch 24 Stunden vor der Versammlung dem Vorsißenden chrift-
lih übergeben werden.
8.7.
Ueber die Hauptversammlung ift ein Protokoll zu ver-
fassen, welches vom Vorfigenden und von zwei durch die Versamm-
lung gewählten Mitgliedern zu verificiren und zu fertigen if
; 8. 8.
Die Monatsversammlungen bezwe>en wichtige Mittheilungen
und gegenseitige Besprechungen von euerwehr-Angelegenheiten, jo-
wie Verhandlungen über gesellige Unterhaltungen zur Stärkung des
Corpsgeistes ; fie find 2 Tage vorher in den Tagesblättern bekannt
zu geben und gelten allen Mitgliedern.
3. Erledigung der Rechnung über die Innsbrucder-Feuerwehr-
ed m
Den Vorsiß bei diesen Versammlungen führt der Oberföm-
mandant oder dessen Stellvertreter. E
Von der Versammlung können nur über an die Kommandant-
schaft zu stellende Anträge oder Wünsche, Beschlüsse mit absoluter
Stimmenmehrheit gefaßt werden.
Ueber jede solche Versammlung ift ein Protokoll zu verfassen-
welches in der nächsten Versammlung zu verlesen und zu geneh-
migen ist.
5:9,
Die Wochenverfammlungen bezwe>en die theoretische Ausbil-
dung der Mitglieder im Feuerlöschwesen durch Vorträge und Vor-
lesungen. Sie finden während der Jahreszeit, als keine Uebungen
abgehalten werden fünmen, periodiih an einem bestimmten Tage
statt, und es hat jedes Mitglied das Recht des Zutrittes.
$. 10.
Die Kommandantfchafts-Sigungen finden nach Bedarf, in der
Regel aber jeden Monat einmal ftatt. Dieselben werden vom Oberfom-
mandanten oder dessen Stellvertreter angeordnet und es find hiezu
die Kommandantjchafts-Mitglieder mittelst Currenda unter Angabe
der Tagesordnung einzuladen.
$. 11.
Zur Beichlußfähigkeit ist die Anwesenheit der Majorität der
Mitglieder, und zur Giltigkeit eines Beschlusses die Zustimmung
von Zweidrittel der Anwesenden erforderlich.
1 BETTS: 8. 12.
Zur Behandlung bei der Kommandantschasts-Sißung gehören
alle derselben nah dem Fenerwehr-Statute und der Dienstordnung
zugewiesenen Agenden, sowie alle übrigen Fenerwehrangelegenheiten,
welche niht der Hauptversammlung vorbehalten sind.
8. 13.
Der Vorsitzende leitet die Verhandlung und Debatte, er ertheilt
das Wort nad) der Reihenfolge, wie es verlangt wurde. Jedes
Mitglied soll über einen und denselben Gegenstand nux dreimal
das Wort erhalten, der Berichterstatter oder Antragsteller hat jedes-
mal auch das lebte Wort.
Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann der Vorfitende
- das Wort entziehen.