Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Stat
- S.15
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Be.
ae DE I
Wenn über einen Gegenstand bei zweimaliger Abstimmung
wegen zu großer, Meinungsverschiedenheit ein Resultat nicht erzielt
wird, kann der Vorsißende den Gegenstand von der Tagesordnung
absetzen.
8 14.
Ueber jede Sizung ift ein Protokoll aufzunehmen und dag-
selbe ist nach erfolgter Genehmigung in der nächsten Situng vom
Borfigenden, einem Mitgliede und dem Schriftführer zu unterfertigen.
8.15.
Die a ist das N efutiv- und Semaltungs
Organ der freiwilli en re Beschlüsse können nur
du SOT Be Ihluß aufgehoben werden.
8. 16.
Im Falle der Verhinderung des Feuerwehr-Oberfommandan-
ten hat der über Vorschlag desselben aus den Mitgliedern der Komman-
dantschaft gewählte Stellvertreter den Vorfi zu führen.
Statuten
der Anterstüßungskasse der freiwilligen Feuerwehr
in Innsbruf,
8.1.
Zwe.
Zwe der Unterftügungsfaffe ift jenen Mitgliedern der frei-
willigen Feuerwehr Jnnsbru>"s, welche im Dienste bei Bränden
oder Uebungen verunglücken, oder in Folge des Dienstes bei Brän-
den oder Uebungen erkranken, sowie nach Zulässigkeit der Mittel
den Hinterbliebenen jener Feuerwehr-Männer, welche in Folge eines
im Dienste erlittenen Unfalles, das Leben verlieren, eine den Ver-
hältnissen angemessene Unterstüßung zu gewähren.
8. 2.
Mittel.
Die Mittel zur Erreichung dieses Zwedes find:
a. Das vorhandene Kapital.
b. Schenkungen von Personen, Vereinen, Inftituten u. |. w.
c. Die Beiträge von Feuerwehr-Freunden.
d. Die Zinsen der angelegten Gelder.
e. Die unter a und b angeführten Mittel, sowie die jährlichen
Ueberschüsse von c und d bilden das Grundkapital.
8.3.
Recht.
Jeder Feuerwehrmann erlangt durch seine Mitgliedschaft der
freiwilligen Feuerwehr Jnnsbru>"s in allen dem,$. 1 entspringen-
den Fällen das Recht des Anspruches auf Unterftügung aus dieser