Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Stat
- S.13
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Gesamter Text dieser Seite:
Geschäfts-Ordnung
für die freiwillige Feuerwehr in Innsbrus.
BL
Die freiwillige Feuerwehr von Jnnsbru> hat sih zur Aufgabe
gemacht, das Eigenthum und Leben bei Bränden zu retten, widmet
fich in Entsprechung dieser Aufgabe dem ihr vom Gemeinderathe
der Landeshauptstadt Jnnsbru> nad) Maßgabe des am 24. April
1874 genehmigten Feuerwehr-Statutes anvertrauten Feuerwehrdienste
und bildet hiernach eine gegen Außen abgeschlossene, vom Gemeinde-
rathe anerkannte Körperschaft, deren höchste Mitgliederzahl ohne die
Ordnungsmänner nad) $. 4 des Feuerwehr-Statutes mit 400 fest-
geseßt ist.
In Bezug auf den eigentlichen Feuerwehrdienst hat fich die
freiwillige Feuerwehr an die Bestimmungen des Feuerwehr-Sta-
tutes und der demselben angehängten Dienstordnung zu halten. Alle -
übrigen derselben zustchenden Angelegenheiten besorgt selbe "Mac
dieser von ihr selbst genehmigten Geschäftsordnung, ö
Be,
Diese Feuerwehr-Angelegenheiten werden bei den Haupt -, Mo-
nats- und MWochen-Verfammlungen und bei den Kommandant-
chaftssizungen behandelt und erlediget.
8. 3.
Die ordentliche Hauptversammlung wird jährlich einmal und zwar
durch den Oberfommandanten oder dessen Stellvertreter einberufen, der
auch bei ‘derselben den Vorsit führt.
Zu der Hauptversammlung müssen alle Mitglieder der frei-
willigen Feuerwehr und die Mitglieder der Löjch-Direktion einge-
laden werden. Die Einladung erfolgt durd) die Tagesblätter mit