Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Satz

- S.13

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und in welcher Höhe und wozu wurde dieselbe ver-

wendet ?

NB. Formulare für derartige Gesuche sind fkostenfret
beid er betreffenden Bezirksverbandsleitung zu beziehen.

5. Wie sind die Quittungen über eine Unterstützung aus
Landes-Feuerwehr-Fondes auszustellen ?

5. Die Quittungen über eine erhaltene Unterstüzung
aus dem Landes - Feuerwehr - Fonde zur Anschaffung
von Löschgeräten und Ausrüstungsgegenständen sind nach
Sfala D zu stempeln und vom Feuerwehrkommandanten,
dem Feuerwehrkassier und dem Gemeindevorsteher zu un-

terfertigen.

6. Wie muß der Ausweis über die Verwendung dieser
Beträge beschaffen sein? Bis wann ist derselbe und an
wen einzusenden ?

6. Ueber die Verwendung dieser Beträge ist dem. hohen
Landesausshusse Rechnung zu legen. Diese Rechnungs-
legung besteht darin, daß über die Verwendung der er-
betenen oder bereits erhaltenen Unterjtügung eine Rech-
nung vorgelegt werde, aus welcher die erhaltene Unter-
stüßung als zum Geräte-Einkauf verwendet deutlich, her-
vorgeht. Diese Rechnung des Gerätelieferanten (Sprizen-
fabrifanten) is gleichzeitig mit der sub Punkt 5 er-
wähnten Quittung an den hohen Landesausschuf; oder an
die Tiroler Landeskasse in Junsbru> einzusenden.

(. Wie find Gesuche um Unterstützungen für im Dienste
verunglü>te Feuerwehrmänner cinzureichen ?

7. Für Gesuche um eine Unterstüßung für verunglückte
Feuerwehrmänner hat der Landesverbands-Aushuß der
deutschtirolischen Feuerwehren Formularien ausgearbeitet,
die im Bedarfsfalle bei den Bezirksverbandsleitungen und
der Landesverbandsleitung erhältlich sind. Diese Formu-

%

— 23 —

larien enthalten sämtliche nach $ 10 der Dur rungs
Verordnung zur Landes Feuerwehr-
Ordnung vom Jahre 1884 geforderten
Nubriken eingeteilt, welche seitens des ds
mandos, dem der Verunglückte angehört, gewissenhaft aus
zufüllen sind.

Jnsbesondere sind die Fragen 16
und Far zu beantworten, mit Ja oder Nein oder in
sprechender Erklärung, sowie sämtlichen Rubriken der Be-
lehrung gemäß auszufüllen und werden unrichtig oder
unvollständig ausgefüllte Gesuche der betreffenden Seuer
wehr oder Bezivksverbandsleitung zurückgesandt.

Die Rubriken, betreffend ärztliches Zeugnis und Gut-
achten sind vom behandelnden Arzte auszufüllen. j

Die Unterftigung kann nur angesucht und gewährt
werden für vergangene ganze oder teilweile Erwerbsun
fähigkeit, nicht aber für zukünftige. Jt die Erwerbsun-
fähigkeit eine nach Einreichung des Unterstüzungsgesuches
nach fortdauernde, so muß das Ansuchen später erneuert
werden. Das Gesuch kann fich nur auf die verflossene

-Feuerpolizei- und
Bedingungen in
Feuerwehr-Fom-

und 17 deutlich

Zeit erstre>en. e LE
Die Unterschriften, einschließlich jener der Gemeinde
vorstehung samt Siegel sind unter den Rubriken auf der
zweiten Seite des Formulares anzubringen. /
Das Gesuchsformular ist, auf der zweiten Seite aus
gefüllt, der Bezirksverbandsleitung zur Begutachtung und
Antragstellung einzusenden und von diefer gelangt selbes
zur Landesverbandsleitung (Unterstüzungskasse-Ausschuß).
Bei Ausfüllung der Formulare diene zur Begut
achtung : E c
Dic Rubriken 1 bis 18 auf Seite 2 sind besonders
genau, gewissenhaft und sinngemäß seitens der SEES hda
dantschaft auszufüllen, bezw. ausfüllen zu lassen und mü
sen Berichte, in denen auh nur eine dieser Rubri
ken nicht vollständig ausgefüllt oder gar
durchstrihen wäre, umachfichtlich zurückgesandt wer-