Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Satz

- S.14

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24 —

“den. Ebenso genau is es mit den Unterschriften und den
denselben beigedru>ten Siegeln zu halten, und tit ins-
besonders der auf dex ersten Seite des Formulares (Be-
tichres) stehende Auszug aus den Bestimmungen des Sta-
tuies der Unterstüßzungsfkasse zu beachten.

Diese Gesuche sind ebenfalls stempelfrei.

s. Wie müsscn Quittungen über Unterstützungen für
verunglü>te Feuerwehrmänner beschaffen sein ?

8. Die Quittungen über erhaltene Unterstigungen für
die beteilten Feuerwehrmänner sind stempelfrei und sofort
nach erhaltener Unterftügung dem Feuerwehr-Landesver-
bandsausschufje einzusenden.

Dieselben find vom Fenerwehrfommandanten und wo
möglich vom Verunglückten, bezw. dessen berechtigte Erben
zu unterferrigen.

9, Was ist Feuerwehrdienst mit Nüdficht auf Berechtigung
zu Ansprüchen an die Unterstützungsfasse und wann beginnt
ein jolcher ?

Unter Feuerwehrdienst im allgemeinen versteht man
die Mitwirkung eines Feuerwehrmitgliedes bei ciner Feuer-
wehrübung oder dessen Tätigkeit bei einem Shadenfeuer.

Der Dienst bei einer Uebung beginnt mit der für
den Veginn derselben fejtgejegten Zeit, jener bei einem
Trande aber mit idem selbst oder auf Befehl) unternommenen
Angriffe vor erfolgter Alarmierung und darn mit der
Alarmierung selbst.

Aller Dienst gilt «als solcher, jo lange den Befehlen
des Kommandierenden entsprochen wird, und endet unbe
dingt mit der Entlassung von Seite desselben.

Das Ausrücken zu Festen, Versammlungen, Begräb-
nissen, — wenn auch in Uniform, — gilt nicht als ein zu
Unterstüßungen berechtigender Dienst für den Fall einer
daraus erfolgenden Verunglückung oder Erkrankung.

— 259 —

10. Gefährliche Verrichtungen,

welche unter Umständen der Unterjtügung aus der Unter-
jtüßungsfaffe verlustig machen, find:

a) Die Venügung des Sprungtuches bei Uebungen in
einer Höhe von mehr als 5 Meter;

b) die Benügung des Nutjchtuches als Sprungtuch bei
Uebungen ;

€) das Ueben mit dem Rutschtuche höher als 10 Meter;

d) das Ablassen an der Rettungsleine (Selbstretter) bei
Uebungen, ohne von zwei Mann mit Seilen um die
Brust geschlungen gehalten zu sein;

e) das Freistehen der Rohrführer auf steilen Dächern;

f) das Ergreifen der Druckhebel der Sprige während der
Arbeit ;

g) das Ab- und Aufjpringen bei fahrbaren Geräten
während der Fahrt;

h) bei Abprozsprizen das vorschriftswidrige Stehen mit
dem der Sprige zugewendeten Fuße nach rückwärts;

i) die Uebungen mit dem Mauer- oder Gesimsbo>;

k) das Besteigen der zweiteiligen, tragbaren Auszieh-
leitern, freistehend, wenn der zweite Teil über die
Hälfte ausgezogen ist;

1) die Benügung von Geräten und Ausrüstungsgegen-
ständen, welche bei Jnspektionen vom Jnspizierenden
als nicht genügend Sicherheit bietend bezeichnet wor
den sind.

Außerdem wird noch auf Folgendes aufmerksam ge
macht:

Die Feuerwehrfommandanten haben in jeden Früh
jahre vor Beginn der Uebungen die vorhandenen Geräte
und Ausrüstungsgegenstände auf ihre Sicherheit genau
zu prüfen.

Bei Neuanschaffung ist darauf zu sehen, daß Metall
helme mit starken Lederkappen versehen find; Metall-
helme ohne Lederkappen sollen nicht angeschafft werden.