Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Satz
- S.12
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Gesamter Text dieser Seite:
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menen Statuten; von diesen. hat ein Exemplar 2 Kronen
Stempel und die übrigen vier Exemplare je einen 30 Hel
ler-Stempel zu tragen. Die Gesuche find an die hohe k. £
Statthalterei zu richten und durch die zuständige k. k.
Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
3. Was ist zur Aufuahme in den Landesverband erforderlich ?
3. Zur Aufnahme in den Landesverband
und in den Verband der Unterstüßungskasse der frei
willigen und Gemeinde-Feuerwehren Deutschtirols ist er
forderlich, daß dem Landesverbands-Ausschusse ein dies-
bezügliches Such im Wege der betreffenden Bezirks
verbandsleitung, wo solche sind, sonst unmittelbar an den
Landesverbands-Ausschuß, vorgelegt werde.
Derartige Gesuche find sempelfrei und muß den
selben ein Exemplar der behördlich genehmigten Statuten
und das Namensverzeichnis der Mitglieder beigelegt sein,
mit der Erklärung, die Geseße des Verbandes zu kennen
und dieselben getreulich befolgen zu wollen.
4. Wie müssen die Gesuche um eine Unterstützung aus
dem Landes -Feuerwehr -Fonde zur Anschaffung von
Ausrüstungen und Löschgeräten für Feuerwehren oder
Gemeinden beschaffen sein ?
4. Die Gesuche um eine Unterstüzung aus dem
Landes - Feuerwehr - Fonde zur Anschaffung von Lösch-
geräten und Ausrüstungsgegenständen sind stempel
frei und an den hohen Landes-Ausfchur zu richten.
Die dem deutschtirolischen Feuerwehr - Landes - Verbande
angehörenden Feuerwehren haben diese Gesuche im Wege
der Bezirks-Verbandsleituna bis spätestens 1. Oftober
jeden Jahres an den Landes - Verbands - Aushuß, zu
leiten. :
Diese Gesuche müssen «genau nach den Bestimmungen
des $ 7 der Durchführungs-Verordnung zur Landesfeuer-
polizei- und Feuerwehr-Ordnung belegt und begründet
sein, es is} hiebei unerläßlich, daß diejen Gesuchen beiliegt :
A) Das Vermögens-Jnventar;
B) ein Nachweis über die im Orte vorhandenen Feuer
Löjch-Einrichtungen, sowie
C) der Kostenvoransch!ag der anzujchaftenden rölchger
räte und Ausriftungsgegenftände, für welche die er
berene Unterstüzung dienen soll.
Diese Gesuche haben weiters noch zu enthalten:
D) Die Angabe, ob und welche Geräte und Ausrüstun
gen seitens der Gemeinde der Feuerwehr beigestellt
und welche von derselben aus Eigenem angeschafft
wurden ; u
E) shließli
deren Beilagen die gemeindeämtliche Bestätigung hin
sihtlih der Stichhältigkeit der bezüglichen Angaben
sowohl, als auch des Umstandes enthalten müssen,
daf, die vorhandenen Geräte der Feuerwehr zur Ver-
fügung stehen.
F) Wünschenswert ift es, wenn diese Gesuche enthalten:
a) welche Mittel die Gemeinde für das Feuerlöschwesen
in den legten 10 Jahren aufgewendet hat,
welche Veiträge von Privaten der Feuerwehr zu
Ausrüstungszwe>en zugeflossen sind, "
c) wie viel Brände die Feuerwehr mitgemacht im
eigenen und in Nachbarorten, welche Erfolge sie er
zielte und welche Verluste an Geräten und Ausrü
stungsgegenständen sie dabei erlitten hat,
d) welche Wasserverhältnisse im Orte herrschen, ab
e) in welcher Zeit sie auf Hilfe aus der Nachbarschast
rechnen önnen und in welcher ‘Zeit sie dieselbe leisten
können,
f) wie hoch, sind die Gemeindeumlagen?
hat die Gemeinde oder Feuerwehr aus diesem Fonde
schon Unterftügung erhalten, und wenn ja, wann
[e]
DB