Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Dien
- S.7
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Gesamter Text dieser Seite:
En
waltungscajje» Gelder bis zum Betrage von 200 KS
($ 21 der Saßungen); “2
Die Zutheilung der Mitglieder zu den Compagnien;
Die Leitung des Feuerwehrdienstes bei Uebungen und
Bränden ;
. Die Beschaffung der Geräthe innerhalb des vom Ge-
meinderathe genehmigten Voranschlages, und die Ober-
aufsicht über deren Justandhaltung ;
). Die Evidenzhaltung der Mannschaft im Grundbuche; |
7. Die Einberufung der Hauptversammlungen und Seit
jegung der Tagesordnung für dieselben ;
8. Die Verwaltung des Vereinsvermögens ;
9. Die Verfassung des Boranjchlages und des Jahres-
berichtes, welche beide der Gemeindevertretung zur
on
frota Er Artu
Genehmigung vorzulegen find ($ 27 F.-P.-O.).
10. Die Ausarbeitung der Dienst- und Geschäftsorduung? 3
11. Die Erstattung von Gutachten an die Gemeinde:
vertretung in allen jenen Fällen, in welchen diese nad)
den Bestimmungen dev tirolischen Feuer-Polizei- und
Feuerwehr - Ordnung das Gutachten der Feuerwehr
einzuholen hat, als: ÿ
a) Ueber die Fnstruction für etwa zu bestellende
Feuer-Commissäre ($ 2 F.-P.-O.);
re Giudbid
b) über die zu erlassende Löschorduung ($ 11 des de. Y
vom 29. Juli 1893);
c) über die Art und Zahl der Löschgeräthe, mit welchen. À
die Stadttheile und Häuser versehen sein müssen )
($ 19 des Ge). vom 29. Juli 1893).
12. Die Wahl der zur Feuerbeschau zu entsendenden
Mitglieder der Feuerwehr ;
13. Die Antragstellung an die
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]
Löschdirection zur Er- |
theilung von Belobungen und Geldbelohnungen aun
Feuerwehrmitglieder für ausgezeichnete Dienstleist- |
ungen und außerordentliche Arbeiten.
Die Commandantjchaft it beschlussfähig, wenn wen
stens die Hälfte ihrer Mitglieder einichlieglich des Vorsißen-
den anwesend is, und fajst ihre Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit.
Bei Abwesenheit von Commandantjchafts - Mitgliedern
übernehmen die von ihnen ernannten Stellvertreter die Rechte
und Pflichten derselben.
Der erweiterte Auss{
8 12. Der erweiterte Ausshuss besteht aus: Den Mit-
gliedern der Commandantschaft und deren Stellvertretern, dem
Feuerwehrarzte, dem Verwaltungscasse-Cassier, den Schrift-
führern, den Adjutanten, den Geräthemeistern, und den Zugs-
und Rottenführern.
Der erweiterte Ausihujs ift beschlussfähig, wenn wenig-
stens ein Drittel seiner Mitglieder einjchlieglih des Vor-
sißenden anwesend ist, und fasst seine Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit. :
In den Wirkungskreis des erweiterten Ausichuijes fallen
alle jene Angelegenheiten, welche ihm von der Commandant-
schaft wegen ihrer besonderen Wichtigkeit zur Berathung und
Beschlussfassung überwiesen werden, daun die Beschlussfassung
über die Verwendung von Geldern der Verwaltungscasse bis
zum Betrage von 400 K ($ 21 der Saßungen).
Die Hauptversammlung.
13. Die ordentliche Hauptversammlung findet in der
Regel in einem der ersten Monate des Jahres statt. Außer-
ordentliche Havptversammlungen können von der Comman-
dantschaft zu jeder Zeit einberufen werden; sie müssen aber
einberufen werden, wenn der Bürgermeister oder ein Fünftel
der ausübenden Mitglieder es verlangen.
8 14. In den Wirkungskreis der Hauptversammlung
gehören :