Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Stat

- S.7

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Diese Ausgabe – Statut_Dienstordnung
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oder Abwesenheit die Meldung an den unmittelbaren Vorgeseßten
zu machen.
BT.
Feuerwache.

Den Wachedienst zur schnellen Entde>ung einer Feuersgefahr
und zur Veranlassung des Feuerlärms versehen die städtischen Thurm-
wächter und die Sicherheitswachmänner, für deren Dienstes-Obliegen-
heiten eigene Instruktionen bestehen.

Ueberdieß unterhält die Feuerwehr bei Sturmwind eine Wind-

| wache, um beim ersten Feuerlärm zur dringendsten Hülfeleistung
in Bereitschaft zu sein. Für diesen Wachedienst werden jedesmal
4 Steiger, 8 Sprißen- und 4 Schlauchmänner und 1 Signalist
: in das Wachelokale beordert und einem Wache- Kommandanten
| unterstellt.

Diese zur Windwache beorderten Feuerwehrmänner haben fich
für die hiefür bestimmte Zeit im Wachelokale aufzuhalten und es
darf sich keiner ohne Erlaubniß des Wachekommandanten aus dem-

:
|
| jelben entfernen.

B. Feuerwehrdienst bei den Aebungen.

8. 8.
: Die Feuerwehr - Uebungen.
| Es ist Pflicht eines jeden Feuerwehrmannes, den Uebungen
beizuwohnen und sich hiebei die für den Dienst bei einem Brande
/ 0 erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Feuerwehr:
| männer, welche im Laufe eines Jahres drei Uebungen, zu
welchen sie berufen waren, ohne Entschuldigung verab-
säumt haben, werden durc den Senerwehroberfomman-
danten s
Die Uebungen theilen ich in Schul -, Zugs - und Gefammt-
Uebungen.

Die Schulübungen bezwe>en die Ausbildung der Mannschaft
in der Handhabung der Geräthe und im Verständnisse der Signale.
Diese Uebungen werden von den Rottenführern geleitet.

Die Zugsübungen bezwe>en die Ermöglichung eines genauen

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Jneinandergreifens der Geräthe bei deren Handhabung in Verbin-
dung mit taktischen Aufmärschen und Ausstellungen.

Die Zugsübungen werden von den betreffenden Zugsführern
geleitet, und es werden solche wenigstens viermal im Jahre ab-
gehalten.

Die Gesammtübungen bezwe>en das Ausrücken der gesammten
Feuerwehrmannschaft mit sämmtlichen Zügen und Geräthen zur
Erprobung der Leistungsfähigkeit derselben.

Die Gesammt- oder Hauptübungen werden zweimal des Jahres
nämlich im Frühjahre und Herbste jedesmal unter Leitung des
Oberkommandanten abgehalten.

Die Chargen müssen zur Ausführung aller ihrer Abtheilung
zukommenden Arbeiten befähiget sein, sämmiliche Signale verstehen
und haben daher behufs gleihmäßiger Ausbildung Uebungen mit
den Geräthen unter sih vorzunehmen.

Die neu eintretenden Feuerwehrmänner haben fich jo lange
einzuüben, bis fie die erforderliche Geschicklichkeit für die ihnen zuge-
wiesenen Dienste erreicht haben werden.

C. Feuerwehrdienst bei einem Brande.

8:9,
Der Fenerlärm.

Der Feuerlärm wird bei einem Brande in dem Stadtbezirke
und in den unmittelbar angrenzenden Gemeinden in folgender Weise
ausgeführt:

1. Bon dem Fenerwächter am Stadtthurme.

a) Dei einem Brande am linken Inmufer, d. i. im jenseitigen
Stadtbezirke (Marihilf und St. Nikolaus), dann in der
Gemeinde Hötting mit Einem nach kurzen Pausen fich
wiederholenden Schlage an die große Gloe.

b) Bei einem Brande in den vom Theater und der Hofkirche
gegen Osten gelegenen äußeren Stadtgebieten, d. i. Uni-
versitäts -, Sill -, Dreiheiligengasse und Kohlstadt mit
Einschluß von Pradl durch zwei rash aufeinander fol-

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ARA A e a R a, 4, ART. (RR EUREN GEN.

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