Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Stat

- S.6

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Diese Ausgabe – Statut_Dienstordnung
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Spitze leitet die innern Angelegenheiten des Feuerwehrdienstes, fie
ordnet die Uebungen, Sizungen und Versammlungen an, stellt An-
träge auf Anschaffung, Verbesserung und Veräußerung von Feuer-
wehrgeräthen und Ausrüftungen, untersucht den Bestand derselben,
überwacht, daß die Geräthe beim Gebrauche schonend behandelt und
hernach gehörig gereiniget werden, und besorgt überhaupt alle jene
en der Feuerwehr, welche nicht speziellen Organen zugewiesen
ind.

Der Kommandantschaft obliegt die Evidenzhaltung des Mann-
schafts - Standes durch ein beim Oberkommandanten aufliegendes
Grundbuch, aus welchem die Zug- und Rottenführer die betreffen-
den (tig ban zu entnehmen haben.

le Kommandantschaft hat wenigstens einmal im J I
Hanptbericht über die Feuerwehr an # Löschdirektion nk
5%

Ei Für den Magazins - Verwalter.

: em Magazins-Verwalter obliegt die Eviden ämmt-
licher Feuerlösch - und Rettungsgeräthe mittelst a
ventars, sowie die Führung des Vormerkbuches über die an die
Feuerwehr-Manuschaft ausgefolgten Ausrüftungsgegenftände: derselbe
hat auch in dem beim Oberkommandanten aufliegenden Grundbuche
die Zu- und Abschreibungen des Mannschafts andes zu besorgen.

; Der Magazins-Verwalter hat über allfällige Mängel und Be-
schädigungen an den Geräthen oder Ausrüstungen an die Komman-
dantschaft die Anzeige zu erstatten und zur Ausbesserung und Er-
gänzung die Anträge an selbe zu stellen.

Insbesondere wird demselben zur Pflicht gemacht, die Ausrü-
PE eg nur gegen Vorweisung der Aufnahmskarte und
“augen der Empfangsbescheinigung auszufolgen, sowie von
e en Feuerwehrmännern die Ausrüstungsgegenstände

8. 4.

Für die Feuerwehr -Mannschaft.

es ers ggg hat bei den Uebungen und Bränden
, die i i iebei

zu leisten, als solche ibis ee ers

Die Befehle an die Mannschaft werden in der Regel durch



E EES

die unmittelbaren Vorgesetzten ertheilt und die Mannschaft hat ihre
Mittheilungen an dieselben zu machen. Jn dringenden Fällen kann
dies jedoch unmittelbar zwischen den höheren Vorgeseßten und der
Mannschaft geschehen.

Jeder Feuerwehrmann hat nur die ihm durch seine Stelle
oder durch feinen Vorgeseßten zugewiesene Arbeit zu besorgen und
darf ohne besondere Anordnung keine andere Verrichtung vorneh-
men und den ihm zugewiesenen Posten ohne Meldung und Bewil-
ligung nicht verlassen; im Falle der Gefahr hiebei hat er sofort
die Anzeige an seinen unmittelbaren Vorgejegten zu erstatten.

Die Befehle sind ruhig, genau und ohne Verzug auszuführen,
alles Rufen und Lärmen ift zu vermeiden, den Anordnungen
Unberufener darf keine Folge geleistet werden, selbe sind
vielmehr kräftig und entschieden zurückzuweisen.

Jeder Befehl bleibt solange giltig, bis er Durch einen neuen
aufgehoben wird.

Das Rauchen bei Uebungen und Bränden is strenge
untersagt.

8D.
Dienstkleid und Ausrüstung.

Die freiwillige Feuerwehr hat eine gleichmäßige Uniformirung,
bestehend aus Duxer und Helm. Die Steiger sind mit Gurten,
Beil, Leinen und Carabinern, die Schlauchmänner mit Schlauch-
gewindschlüsseln und Gurten, die Sprigenmeifter mit Beil und
Gurte ausgerüstet.

Bei den Uebungen, auf der Wache und am Brandplage steht
der Feuerwehrmann im Dienste, daher derselbe hiebei in seinem
Dienstkleide mit seinen Ausrüstungs - Gegenständen versehen er-
scheinen soll.

8. 6.
Dienftbereitjchaft.

Die Feuerwehr-Mitglieder sollen jederzeit dienstbereit fein, und
es haben daher die Mitglieder der Kommandantichaft bei einer
mehr als drei Tage anhaltenden Krankheit oder Abwesenheit außer:
halb des Stadtbezirkes an den Kommandanten, und die übrigen
Feuerwehrmänner bei einer mehr als 8 Tage andauernden Krankheit

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