Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Stat
- S.5
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Wahl der Vorgeseßten.
Der Gemeinderath wählt über Vorschlag der Feuerwehr-Kom- “
mandantschaft den Oberkommandanten, den technischen Rath und Ss
den Magazins-Verwalter. Der Oberkommandant bestellt die Zug- |
€ führer über Vorschlag des betreffenden Zuges, sowie die Adjutanten. ! Dienstordnung |
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Die übrigen Chargen werden von den Mannschaften der be Î
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N treffenden Rotten oder Sektionen gewählt Sä "70 Muffe
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| gelten in der Regel auf drei Jahre, ” hj de: EN A. Feuerwehrdienst im Allgemeinen.
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Unterftügungsfaffe,
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Für die Löschdirektion.
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Die Feuerwehx hat eine Unterstützungska\ : 5 |
A i y stüßungsfasse, welche nah den 4 / E : |
| für selbe bestehenden Vorschriften verwaltet a | / LEs dA Die Löschdirektion führt die Aufsicht über das ganze städti- |
| , è sche Lösch - und Rettungswesen, sorgt über Antrag der Feuerwehr- |
Kommandantichaft für Beschaffung und Erhaltung der erforderlichen
Geräthe und Ausrüftungen innerhalb des vom Gemeinderathe hiefür
bewilligten Voranschlages oder auferordentlichen Credites, sowie für
Evidenzhaltung und jeweilige Ergänzung der gesammten Feuerwehr-
mannschaft.
Der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter als Dbmann der
Löschdirektion trifft die bei einem Brande erforderlichen allgemeinen
und polizeilichen Verfügungen über Einvernehmen der Mitglieder
der Löschdirektion und demselben haben fich hiebei die städtischen
Sanitäts -, Bau- und Polizei-Organe zur Verfügung zu stellen.
JInsbesondere hat derselbe bei einem Brande die Sperrung des
öffentlichen Verkehrs in der Richtung der Brandftätte, die Delo-
girung und Räumung der durch den Brand bedrohten Häuser, das
(DT Einreißen von die Verbreitung des Feuers fördernden Baulichkeiten
= zu verfügen und die bei dem Brande dringend nothwendigen Aus-
lagen zu bewilligen.
Der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter vertritt die ge-
sammte Feuerwehr nach Außen.
Beschwerden gegen Verfügungen der Löschdirektion oder deren
Obmann werden durch den Gemeinderath entschieden. |
8. 2.
Für die Kommandantjchaft-
Die Kommandantichaft mit dem Dberfommandanten an der.
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