Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Satz

- S.5

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Diese Ausgabe – Satzung_Sterbe-Kasse
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Be
der Üiberjiedelnde nad) einen Ort verzieht, wo=-
selbst sih Feine Feuerwehr befindet oder wv
feine Ortsmitgliedschaft der Sterbefafje besteht,
oder derselbe wird aus welchem (Hrunde immer
von dieser Feuerwehr niht aufgenommen, jo
hat der frühere Ortsfassier den Verzogenen in
seinen Mitgliederliften weiterzuführen, hat aber
der Verzogene seine Beiträge kostenfrei dem © Orts-
zuzustellen

Solange ein aus der
geshiedenes Mitglied
Feuerwehr eines anderen Ortes eingetreten ge-
meldet wird, gilt dasjelbe als ausgetreten, f0=
ferne nicht im ursprünglichen Orte die fälligen
Beiträge durch das Mitglied selbst, oder durch
werden.

fassiere
8 Y.
Ortes

Feuerwehr eines
nicht als in Die

eine dritte Person geleistet
8 10. Gleiches gilt für ein aus einem Arte
gejchiedenes Mitglied, wenn es fi an einem

an ge jich Feine freiwil-

Orte niederläßt,
lige Feuerwehr oder keine Ortsmitgliedschaft be-
findet.

8 11. Durch Einberufung eines Mitgliedes

zum aftiven Militärdienste ruhen während der
Dauer desselben alle Rechte und Pflichten des
Mitgliedes.

Der Ortskassier ift verpflichtet, mittelst Ver-
änderungsanzeige die Verwaltung hievon zu be-
nachrichtigen.

Erfolgt binnen 6 Wochen nach Entlassung aus
dem aftiven Militärdienste der Wiedereintritt in
eine Feuerwehr und die Wiederanmeldung zurSter-
befaffe, so treten alle früheren Rechte und Pflich-

ten wieder in Kraft; insbesondere ist die vor
dem Eintritte in den aktiven Militärdienst, im
Verbande der Sterbekasse verbrachte Zeit bei
Bemessung des Feuerwehrerbes nah) $ 29 in
Anrechnung zu bringen.

Geschieht die Anmeldung erst nad Ablauf

von 6 Wochen, so ift wie bei jeder Neuanmel-

dung zu verfahren.
Einberufungen zum Militär auf kurze Zeit
(Manöver „Waffenübung 2c.), den Fall der Mo
bilisierung ausgenommen, ändern im Mitglieds
verhältnisse nichts, doch sind alle während diefer
Zeit Bing gewordenen Beiträge zu bezahlen.
$ 12. Der Austritt aus der Kaffe steht den
Mitgliedern jederzeit frei, ist jedoch schriftlich
beim Ortskassiere anzuzeigen.
Mit Abgabe der NAustrittserflärung erlöschen
alle Rechte und Pflichten an die Kasse; rück
ständige Beiträge find jedoch nachzuzahlen.
$ 13. Der Wiedereintritt freiwillig ausge
tretener Mitglieder wird als Neuanmeldung im
Sinne des $ 3 angesehen und behandelt. Wer
zweimal freiwillig ausgetreten ist, Übersiedlung

ausgenommen, fann nicht mehr aufgenommen
werden.
8 14. Mit dem Ausjchluffe aus der Feuerwehr,

ebene bei dem freiwilligen Austritte aus der-
selben endigt auch “die Mitgliedschaft bei der
Sterbefajje. Geleistete Zahlungen werden nicht
zurücerjtattet. Wenn ein Mitglied wegen un-
"erschuldeter Unglücksfälle oder Erkrankung oder

1 Falle des $ 10 nicht mehr aftives Mitglied