Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Feue

- S.11

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16

8 29,
Sonstiges Löschpersonale.

# Auf dem VBrandplage stehen auch sämmtliche von

Auswärts eintreffenden Feuerwehren und die sonstigen
Hilfeleiftenden, sowie die Gemeinde - Sicherheit8wache
unter dem Befehle des Hauptmannes der Ortsfeuerwehr,
und haben fich den dienstlichen Anordnungen desjelben
zu fügen.

Den Standplag des Gemeindevorstehers und
des Feuerwehrhauptmannes kennzeichnet für sämmt-

‚ liche Feuerwehren bei Tag eine rothe Fahne, bei Nacht |

eine rothe Laterne.

Fünster Abschnitt.
8 30.
Kosten des Feuerlöjchwejens.

Die Kosten jener Löschanstalten, welche für die
ganze Gemeinde dienen, sind von dieser, die Kosten
jener Löschanstalten, die nur von einzelnen Fractionen
benügt werden fönnen, von den leßteren zu bestreiten,
insoferne die Anschaffung der Löschmittel nicht schon

dom, dieses Gefeß den einzelnen Hausbesißern aufer-

legt ist (88 15, 17, 18).
Es können fich auch mehrere Gemeinden zur

Anschaffung von Feneriprigen und anderen gemein-

17

chuftlichen Löichgeräthen auf gemeinjchaftliche Kosten
vereinigen. i

8.31.

Die Auslagen der am Brandplaye erschienenen
Usmwärtigen Feuerwehren, sowie die Kosten für die
Ienanichaffung und Wiederheritellung unbrauchbar ge-
Nprdener Löschmittel werden, wenn die Hilfeleistung
Gemeinden zu Statten kommt, welche eine öffentliche
zeuerwehr besitzen, von den hilfeleiitenden Feuerwehren,
kziehungsweise Gemeinden getragen. Haben dagegen
(n8wärtige Feuerwehren einer Gemeinde Hilfe geleistet,
velche noch feine öffentliche Feuerwehr befigt, jo hat
jeje Gemeinde den Feuerwehren die bezüglichen Aus-
agen und Kosten zu ersetzen.

Im Streitfalle entscheidet endgiltig der Landes-
aus
g 32.

Jusoferne die freiwillige Feuerwehr nicht im
Stande ist, die Auslagen aus ihrem hiezu bestimmten

| Vermögen oder aus freiwilligen Beiträgen zu bestreiten,

it die Gemeinde verpflichtet, derselben das uner-

| läßliche Rüstzeug, sowie die nothwendigen Lösch- und
| Rettungsgeräthe beizustellen und in gutem Zustand

zu erhalten.

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