Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.FW_O
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tionen ertheilen zu können. Dasselbe ertheilt, sobald die Mannschaft
und die erforderlihen Maschinen und Requisiten aufgestellt find, die
Befehle zum Beginne des regelmäßigen Rettungs- und Löschgeschäftes.
$ 9. Steiger.
Die Steiger, bestehend wenigstens aus 37 Mann mit 1 Führer,
dessen Stellvertreter und den Rottenmeistern, haben das fchwerfte, ge-
fährlichfte und die größte Aufopferurg erfordernde Geschäft; sie haben
gefährdetes Menschenleben und Wertheffekten zu retten, die Verbin-
dung zur Beförderung der Schläuche in die Häuser, auf, und über
die Dächer, und ausscließli< die Rohrführung zu besorgen.
| Die Requisiten dieser Abtheilung sind in einem eigenen Maga-
zine aufbewahrt und dürfen nur von den Mitgliedern dieser Abthei-
lung sowohl für Uebungen, als bei vorkommenden Bränden gebraucht.
werden. Die Organisation und Aufgabe dieser Abtheilung ist in
einer eigenen, von der Löschdirekftion genehmigten Dienstordnung ent-
halten. Dieser Abtheilung sind auh die Rauchfangkehrer mit ihrem
Hilfspersonale zugewiesen, in soferne fie niht shon als freiwillige
Mitglieder derselben angehören.
$ 6. Schlaudführer
Dieselben bestehen aus 24 Mann mit einem Obmanne.
Sie besorgen die Aufsicht und Erhaltung der Drucichläuche,
Transport und Legung derselben von den Sprigen bis zu den Leitern,
Be bie Steiger die weitere Legung übernehmen. Sie haben die
Schläuche nach dem Brande wieder abzutragen und für das Reinigen
und Tro>nen derselben zu forgen. Diese Abtheilung hat auch die
Uebungen mit den Steigern mitzumachen.
5 7. Sprigen-Männer.
Den Spritzen ist M A 7 ;
getheilt: ft Mannschaft in nachbezeichneter Anzahl zu
a. Jeder Sprige neuerer Konstruktion 24 freiwillige Feuer-
wehrmänner und zu deren Unterftügung 12 bezahlte Dru>männer.,
b. Jeder Sprige älterer Konstruktion sammt Wasserzubringer
10 freiwillige Feuerwehrmänner und wenigstens 30 bezahlte Drud-
männer.
Die jeder Sprige zugetheilte freiwillige Mannschaft wählt ab-
gesondert für fih einen Sprigen- Kommandanten und dessen Stell-
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vertreter und zwei Sprigenmeifter für die Sprigen neuerer, und 4
Spritenmeister für jene älterer Konstruktion.
Der Sprigenfommandant oder dessen Stellvertreter ertheilt im
thigen Anordnungen, und diese ertheilen die Befehle an die Mann-
schaft. Die Sprigenmeifter müssen mit der Konstruktion der Sprigen,
mit deren Triebkraft und im Falle einer Störung mit den Mitteln,
durch welche sie schnell in Gang gebracht werden können, vollkommen
vertraut sein, und sind für deren Erhaltung in gutem Stande ver-
antwortlich, daher fie jeden Mangel zur Kenntniß des Spritzen-
0 >» fommandanten zu bringen haben.
Bei einem Feuerläum haben fie die jchnelle Beförderung der
Maschine auf ven Brandplag zu besorgen, mit derselben die ihnen
vom Kommandanten angemwiejene Stellung einzunehmen, für den
{nellen und ununterbrochenen Wafferzufluß zu sorgen und die
Maschine fogleih in Gang zu setzen.
Die Sprigen- Mannschaft hat fich fogleich bei der ihr zu-
gewiesenen Maschine aufzustellen und dieselbe auf das Kommando
des Sprigenmeifters in Bewegung zu feßen. Hiebei ist insbejonvere
auf ein einheitliches Zusammenwirken und auf rechtzeitige Ablösung
der Mannschaft zu sehen.
$ 8. Berger.
Die Berger bestehen wenigstens aus 38 freiwilligen Mitgliedern
mit einem aus ihrer Mitte gewählten Obmann und dessen Stell-
vertreter. Ihre Aufgabe besteht in Empfangnahme der ihnen von
den Steigern überbrachten geretteten Gegenstände und in der Ueber-
wachung derselben. Zu diesem Behufe sind die Berger mit einem
eigenen Rettungswagen und mit Rettungssäcen versehen, mittels
eicher sie die geretteten Gegenstände in Sicherheit zu bringen haben.
Bei der ihnen obliegenden Ueberwachung find fie befugt, erforderlichen
Falles das f. k. Militär in Anspruch zu nehmen.
Insbesondere haben die Berger auch dafür zu sorgen, daß das
Eigenthum jeder Parthei fogleich abgesondert gelegt und nach dem
Brande ausjchlieglih nur unter Mitwirkung der städtischen Behörde
zurüdgeftellt werde.
$ 9. Werkleute.
Diese Abtheilung besteht aus wenigstens 30 bezahlten Männern,
(Maurer und Zimmerleute) deren Obmann und dessen Stellvertreter
von der Stadtvertretung gewählt werden.
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Einvernehmen mit dem Oberkommando den Sprigenmeiftern die nd- _