Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.FW_O
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Ihre Aufgabe ift, alle Hindernisse zu beseitigen, welche der ent-
sprechenden Aufstellung der Spribßen entgegentreten, das Fortbringen
aller Geräthschaften zu befördern, Dächer und andere Gebäudetheile
einzureißen, Thore zu sprengen, Zugänge zu öffner, den Luftzug ab-
zusperren, nöthigenfalls als Drucfmänner mitzuhelfen, nach dem
Brande die Brandstätte in allen ihren Theilen genen zu durchsuchen,
das Einsturz Drohende zu beseitigen und si< in ıllem den Anord-
nungen ihres Obmannes oder dessen Stellvertreters zu fügen.
C. Allgemeine Vorkehrungen bei einer Feuersgefahr.
Ss 10. Feuerlärm.
; Auf dem Stadtthurme find eigene Feuerwächter angestellt, welche
sowohl bei Tag als auch bei Nacht von Viertelfunde zu Viertel-
stunde Umschau zu halten verpflichtet find.
Sobald dieselben Gewißheit über einen ausgebrochenen Brand
haben, hängen fie bei einem Brande innerhalb tes Stadtbezirkes
in der Richtung gegen die Brandftätte bei Tag tine rothe Fahne
und bei Nacht eine rothe Laterne aus, und schlagen an die drei Glocfen
des Stadtthurmes an.
Bei einem Brande außerhalb des Stadtbezirkes hängen fie bei
Tag eine hellgrüne Fahne, bei Nacht eine hellgrine Laterne, aus
und schlagen nur an eine Glode an.
Ebenso wird in den bedrohten Stadttheilen durh Trommelschlag
Feuerlärm gemacht, und es werden die Öloden der Kirchen in den
bedrängten Stadttheilen angeschlagen.
Der Feuerlärm wird noch vermehrt durch die Tambours oder
Trompeter der hier weilenden Garnison, welche alle Straßen durch-
ziehen, und dann auch durch die Signalhörner und Huben der Feuer-
wehrmitglieder. Besondere Anzeigen über Feuersgefahr find unbehindert
der herkömmlichen Meldungen durch das städtische Aufsichtspersonale
zu machen: dem Bürgermeister, den Feuerwehr*omnandanten , den
Abtheilungskommandanten, den städtischen Spritemufsehern, oder
wenn einer der Genannten abwesend ist, deren Stelloertretern.
Die Wohnungen derselben find in den Wachelofalien an einer
Tafel aufgezeichnet, zu deren Evivenzhaltung allfällige Veränderungen
‚ ber Wschdirektion angezeigt werden müssen.
BR.
$ 11. Wasserherbeischaffung.
Das städt. Bauamt hat durch die ihm zugewiesenen Organe sofort
für genügendes Wasser in den städtischen Canälen zu sorgen. Ebenso
sind die städtischen und ärarishen Brunnenmacher angewiesen, dafür
zu forgen, daß an Orten, wo kein Kanal fich vorfindet, aus den
Brunnenleitungen Wasser bezogen werden kann.
Die Bräuer, Badinhaber und Seifensieder, sowie die Eisen-
bahn-Verwaltung haben für den Fall eines Brandes zur Winterszeit
auf Verlangen warmes Wasser abzuliefern.
$ 12. Rettungspläge.
Als besonders geeignet zur Unterbringung geretteter Gegenstände
werben bezeichnet:
Für die Kohlstadt: der gräflich Ferrarische Garten und Hofraum.
Für die beiden Sillgassen und die Universitäts- und Kapu-
zinergasse: der Klosterkasernhof und der Plat vor der Jesuitenkirche.
Für die Neustadt im obern Theile: die Wiltauerfelder und im
untern Theile der alte Friedhof.
Für das neue Stadtviertel: die Baupläge in der Nähe des
Bahnhofes.
Für die innere Stadt und Innrain: der alte Friedhof und
der Play hinter der Fleischbank.
Für St. Nikolaus: Der Büchsenhausner-Anger und der Plat
vor dem Schulhause.
Für Mariahilf: Der Schießstands- Anger und der Quai unter-
halb der Sunbrüde,
$ 13. Ausbewahrung der Feuerlöshgeräthschaften.
) ; ® Die zum Lösch - und Rettungsgefchäfte nöthigen Maschinen und
: Requ
isiten find größtentheils im städtischen Spritßenmagazine am
Ursulinergraben aufbewahrt; außerdem jedoch in verschiedenen Stadt-
theilen Maschinen, große Feuerleitern, sowie andere Wsch- und
Rettungsrequisiten zwe>mäßig vertheilt.
Eine Tafel zeigt, wo die Schlüssel, welche auch in der Nähe
wohnende Bürger in Händen haben, zu finden find.
$ 14. Pferdebeistelluug.
Die Fuhrleute, Lohnkutscher, Fiaker und alle Pferdehälter sind
bei einem im Stadtbezirke oder in den Nachbargemeinden Hötting,
Mühlau , Pradl, Amras und Wilten ausgebrochenen Brande ver-
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