Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.FW_O

- S.6

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Feuerwehr- Mitglied hat nur die ihm vom Abtheilungstommandanten,
Spritenmeijter oder Rottenführer angemwiejene, oder durch seine
Stellung an und für sich zugewiesene Arbeit zu besorgen und darf ohne
besondere Anordnung keine andere Verrichtung vornehmen , es wäre
denn Gefahr am Verzuge.

Gbenso ist der angewiesene Posten nicht zu verlassen, außer
wenn fich selber als unhaltbar, oder der Gesundheit und dem Leben
Gefahr drohend darstellt. In solchen Fällen ist an die unmittelbaren
Vorgesetzten fogleich Anzeige zu erstatten. Alles Rufen und Lärmen
ist strenge zu vermeiden, und den Anordnungen von Seite Unbe-
rufener ist durchaus keine Folge zu leisten; dieselben sind kräftig und
entschieden zurü>zuweisen.

Jeder Befehl ift jo lange giltig, als er nicht durch einen neuen
aufgehoben wird.

In der Regel soll die Mannschaft die Befehle durch ihre un-
mittelbaren Vorgefegten empfangen und wieder an dieselben Mitthei-
lungen machen. In dringenden Fällen kann dieses zwischen der Mann-
shaft und den Kommandanten unmittelbar geschehen.

Ohne Meldung an den betreffenden Kommandanten darf der
Brandplatz nicht verlassen werden, sondern ist der Befehl zum Ab-
marsche abzuwarten. Jede Zuwiderhandlung zieht strenge Ahndung
und nah Umständen Entlassung nah sic.

$ 2. Feuerwache.

Den Wachedienst zur fehnellen Entde>ung einer Feuersgefahr
und zur Veranlassung des Feuerlärms versehen die Thurmmächter
und die Polizeiwache, für welche diesfalls eigene Inftruftionen bestehen.

Ueberdieß besteht in dem unmittelbar beim Sprigenmagazine
befindlichen Lokale eine Wache, um beim ersten Feuerlärm soglei< in
Bereitschaft zu sein.

$ 3. Uebungen.

Die Feuerwehrmannfchaft hat fich für ihre Verrichtungen gut
einzuüben, jo daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene
Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kenntniß ausführen kann.

Die Chargen sollen in allen beim Feuerlös{<- oder Rettungs-
dienste ihrer Abtheilung vorkommenden Arbeiten erfahren sein; um
dieses zu erreichen, sollen jährlich mehrere größere und kleinere Uebun-
gen veranstaltet, und hiezu Gebäude in verschiedenen Stadttheilen be-
nüßt werden.

9

Dit neu eintretende Mannschaft ist so lange einzuüben, als
og die nothwendig zu erreichende Geschilichkeit derselben erfordert.

Jn jedem Jahre haben zwei Hauptübungen und zwar eine im
April und die andere im Oktober stattzufinden , bei denen alle
Feuerwe)rmitglieder ohne Ausnahme fich einzusinden haben.

8 4. Dienst bei einem Brande.

Beim Vernehmen eines Feuerlärms haben die Mitglieder der
Löschdirektion und die Signalisten fogleih auf den Brandplaß sich
zu begelen; die Feuerwehrmänner haben fich beim Sprigenmagazine
einzufinden und den Transport der Feuerlös< - Requisiten zur
Brandstätte vorzukehren ; jene Feuerwehrmitglieder, welche in ber
Nähe tes Brandes wohnen, oder von ihrem Wohnorte aus den
Brandplay passiren, haben sich allsogleih dem Feuerwehrkommando
zur Verfügung zu stellen.

Vyr Allem sind die Rettungsrequisiten und Feuerleitern, dann
die leidtern Fenerfprigen und Zubringer auf den Brandplatz zu
befördem.

Bi einem Brande außerhalb der Stadt sind nur die hiefür
bestimmten Feuerlöschrequisiten und Spritzen mobil zu machen.

Die Mannschaft, welche zuerst auf dem Brandplayte eintrifft,
hat fid vor Allem Kenntniß von der Ausdehnung des Feuers zu
verschafen, und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln die Be-
wältigung desselben zu versuchen.

Die Steiger und Schlauchführer haben fich insbesondere vom
Feuer und dessen Ausdehnung Kenntniß zu verschaffen, die Zu-
gänge ¡u demselben zu erforschen und den Luftzutritt durch Schließen
von Fenstern, Thüren, Läden u. dgl. zu verhindern und für
Anwendung ihrer Requisiten Vorbereitungen zu machen. Dieselben
haben die Einwohner des brennenden Gebäudes aufmerksam zu
machen, daß Kinder, kranke oder ichwwächliche Personen möglichst
s{hnell aus dem Haufe zu bringen, daß die werthvollsten Sachen
einzupc>en und Thüren und Kästen zu öffnen seien, damit im Falle
der Noth das den Steigern ausschließli< vorbehaltene Rettungs-
gefchäft auf die schnellste und conendste Art durchgeführt werden könne.

Das Oberkommando hat für sich ten zwemäßigsten Play ein-
zunehnen, um von demselben aus das ganze Lösch - und Rettungs-
geshäft zu leiten und ben einzelnen Abtheilungen geeignete Instruk-