Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.1990
- S.64
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Gesamter Text dieser Seite:
VEHR DER STADT INNSBRUCK
FEUEE
7. 6020 Innsbruck
Teleion: 0 52 221596 59
feler. 5-33095
An die
der OBB
Direktion
DVR 0059331
Sachbearbeiter
Claudiastraße
Brandd. Ing. Angermair
Unser Zeichen: P Datum.24.4.1990
Nachricht vom:
inf Zeichen:
Betrifft Feuerwehr-Auflagen - Protokoll
Anläßlich der am 4. A. und 10. 4. 1990 durchgeführen Begehung des Tun¬
ieis im Bereich des Südportals der OBB-Südumfahrung Innsbruck, wurden
aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse von der Feuerwehr bezüglich
ses vorbeugenden Brandschutzes während der Bauphase folgende Auflagen
ausgearbeitet und der Direktion der OBß bekanntgegeben:
Die Zufahrt von der Autobahn zum Südportal des Tunnels ist entsprechend
der Richtlinie des Bundesfeuervehrverbandes TRVB F 134 auszubilden, zu
berestigen und zu erhalten. Die Zufahrt muß ab der Autobahnunterführung
eihe Mindestbreite von 6 m aufweisen und und muß bezüglich der Befesti¬
sung so berechnet sein, daß sie von Fahrzeugen mit einem Gesantgevicht
von 44 t befahren werden kann. Die lichte Höhe der Durchfahrt muß minde¬
stens á m betragen
Die Zufahrt über Cärberbach ist in der derzeitigen Breite zu erhalten
und so zu befestigen, daß sie von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht
on J t befahren verden kann. Jedvede Veränderung an den Zufahrten sind
vorzeitig der Berufsfeuervehr bekanntzugeben.
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