Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1990

- S.65

Suchen und Blättern auf rund 2250 Seiten in knapp 90 Heften.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe –
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen

Gesamter Text dieser Seite:
— Seite 2 -
Die Fahrbahn im Tunnel ist nach Möglichkeit in der gesamten Breite von
Verstellungen freizuhalten. Auf jeden Fall muß eine Fluchtstraße ir
der Breite vonmindestens 4 m von jeder Verstellung Freigehalten werden
und für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge jederzeit befahrbar sein.
Im Tunnel ist am jeveiligen Vortriebort ein Fluchtfahrzeug, v elches
für den Personentransport geeignet ist und alle im Tunnel arbeitender
Personen aufnehmen kann, für eine mögliche Flucht bereitzuhalten. Das
Fahrzeug ist mit Fluchthauben so zu bestücken, daß für jeden im Tunnel
Beschäftigten eine Fluchthaube zur Verfügung steht. Weiters sind auf
diesem Fahrzeug mindestens 4 Handfeuer löscher der Type H 6 und 4 Lösch¬
decken zu deponteren.
Im Bereich der Aufschütchalde muß jederzeit eine freie ebene Fläche
im Ausmaß von mindestens 20 x 30 m als Hubschrauber Landeplatz zur Verfü¬
gung stehen. In der Nähe des Landeplatzes ist fachgerecht ein Windsack
zu montieren
Das Zündmittellager im Seitenstollen des Tunnels ist brandbeständig
abzumauern und mit einer mindestens brandhemmenden Türe (T 30) auszustar¬
ten. Notwendige Lüftungsöffnungen sind mit Brandschutzklappen, die bei
Erreichen einer Temperatur von ca. 70“ C automatisch schließen, zu verse¬
hen. Vor dem Zugang zum Sprengmittellager ist ein Handfeuerlöscher der
Type H 6 zu montieren
Die in den Tunnel führende 3 Zoll-Nasserleitung ist so auszuführen,
daß vor dem Eingang zum Tunnel ein für Feuervehreinsätze jederzeit zu¬
gänglicher B-Abgang und im Tunnel im Abstand von höchstens 100 m je
ein C-Abgang (Storz) geschaffen vird. Die Abgänge sind normgerecht auszu¬
führen (ÖNORN F 2120 und F 2121) und mit Absperrschiebern auszurüsten
Der dauernde Fließdruck an der jeweils vordersten Stelle des Tunnels
muß mändestens 4 bar betragen.
Bei den einzelnen Baustelleneinrichtungen im Tunnel sind Depos, vo je¬
veils mindestens à Handfeuerlöscher der Type H 6, 2 Löschdecken, 4 Hand¬
scheinverfer und für jeden in diesem Bereich Beschäftigten eine Flucht¬
810