Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1882

- S.9

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Dr. Stolz begründet diesen Antrag damit, daß nach §. 33 der
neuen Feuerpolizei= und Feuerwehr=Ordnung für Tirol für sämmtliche
freiw. Feuerwehren in Deutsch=Tirol zum Zwecke der Unterstützung
ihrer in Ausübung des Dienstes verunglückten und erkrankten Mit‐
glieder, eventuell deren Witwen und Waisen eine Unterstützungscasse
zu gründen ist, in welche außer den Beiträgen der Mitglieder der
freiw. Feuerwehren, den allfälligen Geschenken und den Strafbeträgen,
zu welchen Uebertreter der Feuerpolizei=Ordnung in Orten, woselbst
freiw. Feuerwehren bestehen, verurtheilt werden, auch der von der wech‐
selseitigen tirol. Landes=Brand=Assekuranz jährlich zu bezahlende Betrag
von 1 kr. ö. W. für je 1000 fl. des in Deutsch=Tirol bei dieser
Landes=Assekuranz versicherten Klassenwerthes einzufließen haben. Der
Fortbestand der Gauverbands=Unterstützungskasse, welche gegenwärtig
nur 42 freiw. Feuerwehren in Deutsch=Tirol umfasse, sei deshalb
überflüssig und auch in Folge der laut Gesetz zu gründenden neuen
Unterstützungskasse nicht mehr nothwendig, denn der in Deutsch=Tirol
bei der Landes=Assekuranz versicherte Klassenwerth betrug schon im
Jahre 1880 über 70 Millionen Gulden und wächst von Jahr zu
Jahr, weshalb dieser neuen Kasse — abgesehen von den Mitglieder‐
beiträgen und sonstigen Zuflüssen — schon von der Landes=Assekuranz
allein jährlich mehr als 700 fl. zufließen, womit nach den bisherigen
Erfahrungen nicht nur den Unterstützungs=Ansprüchen Genüge geleistet,
sondern auch mit der Zeit ein ansehnlicher Kapitalsstock angesammelt
werden kann.
Zu Alinea 2 des Antrages bemerkt derselbe, daß gemäß §. 16
der Satzungen für die Gauverbands=Unterstützungskasse bei Auftheilung
der Unterstützungskasse das Vermögen derselben an die Feuerwehren
des Gauverbandes nach Verhältniß der Mitgliederzahl derselben zuzu‐
fallen hätte, dennoch aber der Gauverbands=Ausschuß diesen eine Ab‐
änderung des §. 16 bezeichnenden Antrag deshalb gestellt habe, weil
nur nach demselben die Vertheilung in einer der Billigkeit entsprechen‐
den Weise geschehen würde.
Geschähe die Vertheilung nach dem Antrage des Gauverbands‐
Ausschusses so erhalte jede Feuerwehr aus der Unterstützungskasse
mehr heraus, als sie an dieselbe eingezahlt, weil die Unterstützungen
aus dem von der Innsbrucker Feuerwehr als Grundstock gewidmeten
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Erträgnisse einer Christbaumfeier und aus den Zinsen des Vermögens
der Unterstützungskasse geleistet werden konnten; würde dieselbe aber
gemäß §. 16 der Statuten erfolgen, so bekämen mehrfach solche Feuer‐
wehren, welche seit der Gründung der Unterstützungskasse im Jahre
1872 fortwährend eingezahlt haben, weniger, als Feuerwehren, die erst
vor Kurzem derselben beigetreten sind, während diese letzteren das drei‐
fache und selbst sechsfache der geleisteten Einzahlungen erhalten würden.
Ellmenreich, Hackh, Hummel, Mayr und Melzer befürworten den
Antrag des Gauverbands=Ausschusses.
Wolf (Brixlegg) erklärt, daß zwar die Feuerwehr Brixlegg, als
eine der kürzlich beigetretenen Feuerwehren, bei der Auftheilung des
Vermögens der Untestützungskasse gemäß §. 16 der Statuten wesentlich
gewinnen würde, dennoch werde er für den Antrag des Gauverbands‐
Ausschusses stimmen, weil sich die Gerechtigkeit und Billigkeit des be‐
antragten Vertheilungsmodus nicht verkennen lasse.
Nachdem noch der Vorsitzende bemerkt, daß gemäß Grundgesetzes
und den Satzungen der Unterstützungskasse die Auflösung der Unter‐
stützungskasse nur mit Dreiviertel=Stimmenmehrheit und auch Alinea 2
des Antrages nur mit Zweidrittel=Stimmenmehrheit genehmigt werden
könne, wird zunächst über Absatz 1 und dann über Absatz 2 die na‐
mentliche Abstimmung vorgenommen.
Der Antrag des Gauverbands=Ausschusses wird von sämmtlichen
Vertretern mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung: „Vorberathung über
einen für die Landes=Unterstützungskasse einzubringenden Statuten‐
Entwurf“ — bemerkt der Vorsitzende, daß diese Vorberathung enfalle,
weil der tirol. Landesausschuß ihn selbst mit dem Statuten=Entwurfe
betraut und nach erhaltener Verständigung, daß auf heute ein außer‐
ordentlicher Feuerwehrtag der Gauverbands=Feuerwehren zum Zwecke
dieser Vorberathung einberufen worden sei, auch die Vertreter sämmt‐
licher deutsch=tirolischer freiw. Feuerwehren zu einer gleichfalls heute
stattfindenden Generalversammlung behufs Berathung der Statuten für
diese zu errichtende Unterstützungskasse einberufen und ihm den Vorsitz
hiebei übertragen habe. Diese Generalversammlung könne erst Nach‐
mittags abgehalten werden und finde der Beginn der Sitzung um
3 Uhr statt.