Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1915

- S.31

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Es wird ersucht bei Eintritt eines Unfalles sofort durch den nächst
erreichbaren Fernsprecher das Rettungsheim im Rathause, Fernsprecher
Nr. 300, zu verständigen.
Das Rettungsheim kann zu jeder Stunde bei Tag und bei Nacht
angerufen werden.
Krankenüberführungen werden nur gegen eine vom behandelnden Arzte
ausgefertigte Bestätigung, daß der Kranke überführungsfähig ist und an
keiner Infektionskrankheit leidet, ausgeführt und wird hiefür eine mäßige
Gebür eingehoben, welche bei Unbemittelten auf die eigenen Kosten ernied‐
rigt bezw. über schriftliches Ansuchen ganz erlassen wird. Krankenüber‐
führungen sollen mindestens 1 bis 2 Stunden vorher angemeldet werden.
Die Rettungsabteilung führt eine im Rettungsheim aufliegende
Nachweisung der hauptsächlich in Innsbruck ansäßigen Privatkrankenpflege‐
personen beiderlei Geschlechts mnd vermittelt dieselben kostenlos. Nach‐
fragende, wie Pflegepersonen wollen sich bezüglich näherer Auskünfte an
das Rettungsheim wenden.
Die Besichtigung des Rettungsheimes seiner Geräte und Einrichtungen
wird zu den Tagesstunden bereitwilligst gestattet.
Der engere Ausschuß der Rettungsabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck.
p. C.
Die Rettungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck über‐
reicht hiemit ihren Wohltätern und Freunden den Bericht über das neunte
Vereinsjahr zur freundlichen Durchsicht.
Innsbruck, im März 1915.