Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1990

- S.61

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— Seite 13 —
a) Maßnahmen der Brandverhütung bzw. Unfallhilfe für
die Bauphase und den Betrieb (siehe Beilage Feuer
Sicherheitskonzept-Auf lagen)
Maßnahmen für die Brand- bzw. Unfallabwehr inkl
b)
der Katastrophenhilfe für die Bauphase und der
Betrieb
Wichtig ist Zone der Hilflosigkeit nach Unfällen bzw. Katastropher
möglichst klein zu halten. Um dies zu erreichen bedarf es der Erörte¬
rung aller möglichen Unfall- bzw. Katastrophensituationen und derer
Abwehrmaßnahmen anhand der zur Verfügung stehenden Hilfekapazitäten
Die Erstellung von präzisen Alarmplänen wird Aufschluß geben über
den Verfolg oder Mißerfolg der Abwehrmaßnahmen
Die Nachrüstung fehlender Ausrüstung für die Einsatzorganisationen
wird die Sicherheitsbereiche erweitern. Momentan kann angenommen ver
den, daß im Brandfall auf 12:6 km Tunnelröhre keine Brandabwehrmaßnahmen
vorgenommen werden können.
Der Betrieb des Bahnverkehrs im Tunnel sollte nach den Kriterien jegli¬
cher Verhinderung von Unfällen ausgerichtet werden, wobei Geschwindig
keitsregulierung, Verkehrsdichte und Transportordnung nur einige dei
Sicherheitsfaktoren sein könnten, einmal mehr sind die Feuerwehren
aufgerufen, angesichts der erkennbaren Überforderung ihre Leistungs¬
grenzen auszuloten und dem Betreiber bekannt zu geben
Stellungnahme des Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Gruber zu Pkr. 7;
Der Landesfeuervehrinspektor erklärt, daß bereits seit 1988 seitens
des Landesfeuerwehrinspektors die Interessen der Feuerwehren im Hinblick
auf einen möglichen Einsatz im Tunnel vertreten werden. Er berichter
weiters, daß anläßlich des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren:
(im Bescheid des Bundesministeriums für öffentliche Virtschaft un
Verkehr, GZ: 224.248/8-II/2/89) die 0Bß über Verlangen des Landesfeuer¬
vehrinspektors verpflichtet vurden: