Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1908

- S.84

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Es wird ersucht, bei Ereignung von Anfällen sofort durch
das nächst erreichbare Telephon die Rettungsstation im Nat‐
hause, Telephon Nr. 300, zu verständigen.
Die Rektungsstation kann zu jeder Stunde bei Tag und
Nacht angerufen werden.
Krankenkransporte werden nur gegen eine vom behandelnden
Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß der Kranke transportfähig
ist und an keiner Infektionskrankheit leidet, ausgeführt und wird
hiefür eine mäßige Gebühr eingehoben, welche bei Anbemittelten
auf die eigenen Kosten erniedrigt wird. Krankentransporte sollen
mindestens 1 bis 2 Stunden vorher angemeldet werden.
Die Besichtigung der Rettungsstation, ihrer Geräte und
Einrichtungen wird zu den Tagesstunden bereitwilligst gestattet.
Der engere Ausschuß der Rettungsabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck.
P. T.
Die Rettungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Inns‐
bruck überreicht hiemit ihren Wohltätern und Freunden den
Bericht über das vierte Vereinsjahr zur freundlichen Durchsicht.
Innsbruck, im Jänner 1911.
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