Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Stat
- S.15
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Der zweite Schriftführer hat bei Versammlungeu und
Sitzungen das Protokoll zu führen und für geordnete Ju-
standhaltung der Bibliothek Sorge zu tragen.
Im Verhinderungsfalle des einen Schriftführers hat dessen
Obliegenheiten der andere zu besorgen.
Beide haben bei Bräuden, Gesammtübungen und sonstigem
Ausrü>en dem Oberkommandanten zur Verfügung zu stehen.
Für die aktive Mannschaft.
$. 9. Jeder Feuerwehrmann hat bei seinem Eintritte dem
Oberkommandanten Vor- und Zuname, Beschäftigung, Zu-
ständigkeit, Staud (ob ledig oder verheirathet), Wohnung,
dem Geräthemeister aber einen etwaigen Wohnungswechsel an-
zugeben.
Dio Maunschaft hat bei den Uebungen rechtzeitig zu er-
scheinen und die ihr zugewiesenen Dienste hiebei jo lange zu
leisten, als solche erforderlich sind.
Die Befehle an dieselbe erfolgen in der Regel durch die
unmittelbaren Vorgeseßten, an welche Jene dagegen ihre Mit-
theilungen zu machen hat. Jn dringenden Fällen jedod) kann
Beides and unmittelbar zwischen deu höheren Vorgesetzten
und der Mannschaft geschehen.
Jeder Mann hat uur die ihm durch seine Stelle oder
durch seine Vorgesezten zugewiesene Arbeit zu besorgen und
darf ohne höhere Anordnung feine andere Verrichtung vor-
nehmen, sowie den ihm zugewieseneu Posten ohne Meldung
und Bewilligung nicht verlassen ; wäre Gefahr hiebei, jo hat er
davon seinen unmittelbaren Vorgesetzten sofort zu benachrichtigen.
Jedes Mitglied hat auf den Anruf eines höher Gestellten
zu achten und etwaige Fragen gewissenhaft zu beantworten.
Die Befehle sind ruhig, genau und ohne Verzug aus-
‘zuführen, alles Rufen und Lärmen ift zu vermeiden.
Den Anordnungen Unberufener darf keine Folge geleistet
werden, fie sind vielmehr eutschieden zurückzuweisen.
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Jeder Befehl blèibt solange giftig, bis ex durch einen
neuen aufgehoben wird.
Die von den Rottenführern zum Reinigen und zur Ju-
standhaltung der Geräthe bestimmte Mannschaft hat sich
zu diesem Zwecke zur festgesetzten Zeit einzufinden, und die
Arbeiten nah Vorschrift auszuführen, im Verhinderungsfalle
aber sich rechtzeitig zu entschuldigen. Das Rauchen im Dienste
ist strengstens untersagt.
Für die Ordunugsmanuschaft.
Ze: Die Ordnungsmänner bilden eine eigene Ab-
theilung der freiwilligen Feuerwehr. Diese Abtheilung ist
ebenfalls den Befehlen des Oberkommandanten, unmittelbar
aber cinem aus ihrer Mitte gewählten Obmanne oder dessen
Stellvertreter untergeordnet nnd hat dea Ordnungs- sowie den
Bergnngsdienst zu besorgen.
8.6,
Rienftkleid und Ausrüstuug.-
8. 7. Die aktive Feuerwehr hat im Dienste eine gleichmäßige
Kleidung und Ausrüstung, bestehend aus Duxer und Helm.
Die Vorgeseßten tragen folgende Rangabzeichen: Der Ober-
fommandant einen Metallhelm und eine Schärpe, sodaun am
Kragen eine silberne Borte mit einem goldenen Sterne.
Der Magazins-Verwalter, der Obmann der Ordnungs-
mannschaft und die Zugsführer drei goldene Sterne; die
Steiger- und Sprigen-Rottenführer, die Geräthemeister, sowie
der Obmann-Stellvertreter der Ordnungsmannjchaft zwei, die
Stellvertreter der Rottenführer und die Führer der Schlauch-
Abtheilungen aber einen goldenen Stern auf jeder Seite des
Kragens. Der Adjutant und die beiden Schriftführer eine
silberne Achselschuur.
Die Steiger sind mit Beil, Leine und Karabiner an
einem Gurt, die Sprißenmänner mit Gurt (die Spriben- ;
meister auch mit Beil), die Schlauchmänner sodann mit einem