Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Stat
- S.10
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3. Die 3 übrigen Ausschuß Mitglieder werden von der
vollen Versammlung unter Einem male aus der gesammten
Feuerwehr-Mannschaft gewählt. (Aus diesen 8 Ausschuß-Mit-
gliedern wählt die Versammlung den Kassier).
4. Der Ausschuß wählt aus sih den Schriftführer, sowie
den Stellvertreter des Obmanns, des Kassiers und des Schrift-
führers.
5. Jeder freiwillige Feuerwehrmann fann gewählt werden
und jeder in der Versammlung Anwesende hat das Recht zu
wählen.
6. Verliert der Ausihuß vor Ablauf des leßten Ver-
waltungs-Halbjahres eines seiner Mitglieder, so ift längstens
innerhalb 4 Wochen die Ersaßwahl anzuberaumen ; der Neu-
gewählte behält sein Mandat bis zum Ablauf der Verwaltungs-
Periode des ganzen Ausichuffes.
7. Dauken der Ausshuß oder einzelne Mitglieder des-
selben ab, so haben die Austretenden ihre Stellen so lange
beizubehalten, bis eine Neuwahl erfolgt ist.
Geschäfts-Ordnung.
Der Obmann kann den Aus{huß jederzeit zusammen-
berufen. Auf Verlangen von 3 Mitgliedern des Ausschusses
ist der Obmann innerhalb 8 Tagen verpflichtet, eine Auschuß-
Sitzung einzuberufen.
Der Auschuß ist beschlußfähig, sobald 5 Mitglieder de3-
jelben versammelt find, und aus der Einberufungslifte nach-
gewiesen ist, dass sämmtliche in Innsbruck anwesende Ausschüsse y
von der Ausihug-Sigung gehörig und rechtzeitig in Kenntniß
geseßt worden find.
Der Obmann leitet die Ausshuß-Sißungen und Haupt-
versammlungen.
Er enthält si
Stimmengleichheit, in welchem Falle seine Stimme aussclag-
gebend ist,
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Der Obmann-Stellvertreter hat im Falle der Verhinde-
rung des Obmannes dessen Rechte und Pflichten auszuüben
md zu erfüllen. Der Kassier verwaltet den Statuten gemäß
die Kaffe, führt darüber ordnungsgemäß Buch und ist jederzeit
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verpflichtet, dem Ausschusse unter Beibringung der geforderten
Belege, Rechenschaft über seine Gebahrung abzulegen, sowie
der alljährlichen Hauptversammlung über den Kassestand Bericht
Er is} berechtiget, dringliche Ausgaben bis zu
S" erstatten
SP fl. selbstständig zu machen, hat jedoch diese Ausgabe bei der
Ausschuß-Sißung zu verantworten; alle weiteren Ausgaben.
bedürfen einer Anweisung des Obmannes.
Der Schriftführer führt über die Sißungen Protokoll
und erstattet der jährlichen Hauptversammlung Bericht über
die Thätigkeit des Ausjchuffes.
Schriftstücke, welche der Ausschuß als Kasseverwalter er-
läßt, sind vom Obmanne, Kassier und Schriftführer oder deren
Stellvertretern zu unterzeichnen.
Jedes Auschuß - Mitglied ift stimmberechtigt; die Be-
jchlüffe werden mit absoluter Stimmenmehrheit der Anwesenden
gefaßt.
Auf schriftlichen, motivirten Antrag von wenigstens 4 Mit-
gliedern des Ausschusses ist der Obmann verpflichtet eine außer-
ordentliche Hauptversammlung längstens innerhalb 14 Tagen
einzuberufen.
Erhält der Ausshuß Kenntniß von der Erkrankung oder.
eshädigung eines Feuerwehrmannes in Folge des Feuerwehr-
dienstes, so ift derselbe verpflichtet, sich darüber Gewißheit zu
verschaffen.
Wenn ein Mitglied eine Unterjtügung beansprucht, ist
der Ausschuß berechtiget, ein ordentliches ärztliches Zeugniß
über die Art und vorauzfichtliche Folge der Beschädignng zu
“verlangen und kann bis zur Beibringung dieses Zeugnisses
oder bis ein gegentheiliger Beschluß einer Hauptversammlung -
vorliegt, die Auszahlung jeder. Unterstüzung verweigern.
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