Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Stat

- S.12

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Diese Ausgabe – Statut_Dienstordnung
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Kasse 20 Nr. und an die Gauverbands-Regiefafje 10 Nkr. jähr-
lich in halbjährigen vorhinein fälligen Raten.
8. 21.
Abänderungen der Dienstordnung.

Anträge auf Abänderungen dieser Dienstordnung müssen we- :
nigstens vier Wochen vor der Berathung durch die Hauptver- Be
sammlung beim Feuerwehr-Oberfommandanten eingebracht werden x
und können nur bei einer Hauptversammlung mit einer Majorität
von 2 Drittheilen der Anwesenden giltig beschlossen werden.