Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.FW_O
- S.3
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Gesamter Text dieser Seite:
C0 A. Statuten.
M ® Pr $ 1. Innsbruder Feuerwehr.
Um bei Brandfällen die Rettung von Menschen und Befits
gegenftänden mit Ordnung und thunlichiter Schonung vorzufehren
und das Feuer auf eine ebenso schnelle als zwe>mäßige Weise zu i |
löschen, unterhält die Stadt- Vertretung Innsbru>"s eine den Be- "
dürfnissen der Stadtgemeinde entsprehende Feuerwchr und besorgt
deren Leitung nach Maßgabe der Feuerwehr-Ordnung durch die von
F ihr bestellten Organe, denen sämmtliche städtische Nettungs- und
{-Requisiten zur Verfügung gestellt find.
4 $ 2. Die Löschdirektion. |
Die unmittelbare Aufficht über das gesammte städtische Feuer-
löshwesen steht der Löschdirektion zu, welche aus dem jeweiligen |
| Bürgermeister oder dessen Stellvertreter, ferner aus vier von der |
| Stadtvertretung immer auf ein Jahr zu wählenden Gemeinderäthen und
aus den Mitgliedern der Feuerwehr-Kommandantschaft ($ 3) besteht.
$ 3. Die Feuerwehr-Kommandautschaft.
Die spezielle Leitung des gesammten städtischen Feuerlöshwesens
„0 steht der Feuerwehr-Kommandantschaft zu. Dieselbe besteht aus den
zwei Oberkommandanten und dem Abtheilungskommandanten der:
a. Steiger, b. Schlauchführer, c. jeder einzelnen Sprige, d. der Berger,
wi e. der Werkleute.
| Das Feuerwehr-Kommando leitet den gesammten Lösh- und
Rettungsdienst unabhängig.
In Abwesenheit der Oberkommandanten übernimmt derjenige
Abtheilungskommandant, welcher zuerst am Brandplage ankommt, bis
& zur Ankunft eines derselben das Kommando.
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