Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.FW_O

- S.18

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fammtlihe ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen
Sicherheit und Kenntniß ausführen kann.

Die Chargirten follen in allen beim Feuerlösh- oder
Rettungsdienst ihrer Abtheilung vorkommenden Arbeiten
erfahren sein; um dieses zu erreichen, sollen jährlich mehrere
größere und kleinere Uebungen veranstaltet und hiezu
Gebäude in verschiedenen Stadtheilen benützt werden.

Die neu eintretende Mannschaft ist fo lange einzuüben,
als es die nothwendig zu erreichende Geschicklichkeit derselben
erfordert. Im Frühjahre und im Herbste hat eine größere
allgemeine Uebung stattzufinden.

8. 22.
Dienst bei einem Brande.

Beim Vernehmen eines Feuerlärms haben die Mit-
glieder des Feuerwehrkommandos und der Löschdirektion
sammt den Signalisten fogleih auf den Brandplag si

zu begeben, die Feuerwehrmänner haben fi) im Spriten-
magazine einzufinden und den Transport der Feuerlösch-
vequifiten zur Brandftätte vorzufehren, jene Feuerwehr-
mitglieder, welche in der Nähe des Brandes wohnen oder
von ihrem Wohnorte aus den Brandpla paffiren, haben
fie) allsogleih dem Feuerwehrkommando zur Verfügung
zu stellen.

Bor Allem find die Rettungsrequisiten und Feuerleitern,
dann die leichtern Feuersprizen und Zubringer auf den
Brandplatz zu befördern.

Bei einem Brande außerhalb der Stadt sind nur die
hiefür bestimmten Feuerlöschrequisiten und Spritzen mobil
zu machen. - |

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