Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Feue
- S.20
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rüftungsgegenftände, für welche die erbetene Unter:
jtüßung dienen soll.
Gesuche der freiwilligen Feuerwehren haben die
gemeindeämtliche Bestätigung zu enthalten, dass die im
betreffenden Orte vorhandenen Löschgeräthe und Aus-
rüstungsgegenstände wenigstens der Hauptsache nach
Eigenthum der freiwilligen Feuerwehr sind.
Über die Verwendung der Unterstüzung ist dem
Landesausschusse Rechenschaft zu geben.
8.
Aus dem Fenerwehr-Unterjtügungsfonde, welcher
für beide Landestheile ebenfalls separat nad) Maßgabe
des im $ 5 bezeichneten Berficherungsanfchlages gebildet
wird, werden für jede der nah $ 33 des Landes-
gejebes vom 28. November 1881 bezw. 28. März 1886
zu bildenden Unterjtüßungscafjen die entsprechenden Be-
treffnifje an selbe alljährlich abgeführt, und find von
den zur Verwaltung dieser Cassen bestellten Ausschüssen
statutengemäß zur Unterstüzung von im Dienste ver-
unglückten Feuerwehrmännern oder deren Hinterbliebenen
zu verwenden.
Jn besonderen Fällen kann vom Landesausschusse
über begründeten Antrag eines solchen Ausjchufjes auch
außerdem noch ein außerordentlicher Beitrag an eine
Unterstüzungscasse bewilligt werden ($ 4).
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Über die Verwendung der Unterjtügungen ist
dem Landesausichujie alljährlich Rechenschast zu geben.
9,
Mitgliedern besoldeter und Privatfeuerwehren steht
nur dann ein Anspruch auf Unterjtügung zu, wenn
sie zur Hilfeleistung außerhalb jenes Rayons verwendet
| werden, zu dessen Schuße sie zunächst berufen sind, und
| werden Mitglieder solcher Feuerwehren unmittelbar aus
| dem Feuerwehr-Unterstüzungsfonde vom Landesaus-
| chusse betheilt, und zwar innerhalb 4 Wochen vom
/ Zeitpunkte der erlittenen Verlegung oder Erkrankung
und durch die Commandantschaft, oder bei Privat-
fenerwehren dur
Etablissements, für welches selbe errichtet ift.
10.
Derlei unmittelbar an den Landesauschuss zu
richtenden Gesuche haben zu enthalten:
a) Die Angaben über Namen, Alter, Stand,
| Beschäftigung, Wohnort, Heimatszuständigkeit,
s Familien- und Vermögensverhältnisse, jow1e
1 über den durchichnittlichen Wochenverdienft des
zu Unterjtügenden ;
b) den Bericht über die Ursache der Verunglückung
oder Erkrankung ;