Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Dien

- S.26

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PTR : i r städtishen Feuerwahe : a eL Re AE
a M et Sg | tE veia wählen für jich je ein Ausjchujsmit-
1m ¿Feuer 1 : ; } glied:

MN en Hi liebenen aus den Mitteln BEE Es Y ji SS
an E oder e fe Vie GUCE Fouerwéhi won deren Y . diejenigen Mitglieder der Feuerwehr - Commandantschaft
ae asien 1s Siäpiversartiilügd von Fall-Î oder des erweiterten Ausschusjes, welche feiner Com-
gr CE o # vagnie angehören, ebenso die Sanitätsmannjchaft wählen
zu Fall bewilligt werben. igete Subvention an die Verwal- bei diesem Wahlgange mit der Ordnungsmannschaft ;

Te IM s D = ep erfolgen, wenn alle vorstehend 4 3. die 3 übrigen Ausichufsmitglieder werden von der vollen
ae nn ni BS Ansprüche soivié die im $ 1 unter Ÿ Versammlung unter einem Male aus der gesammten
bezeichneten Unterstü a , y A Feuerwehr aewähst-

a b vorgesehenen weiteren Zwe>e erfüllt sind. Diese( DE Peil; E i e
ebermeifung an die Bermaltungs-Caffe von Seite der Unter- 4. aus diesen 8 Aussc Ueberweisung a 9% nes ae
ee kann si bis auf die Höhe von zwei Dritteln le ; er, RE
ERBE d insenerträgnisses der Lebtern erstre>en | ‚ber usichufs wählt aus sih den Schriftführer sowie
des nicht verwendeten Zinsene einen Stellvertreter von Cassier und Schriftführer bei

amd erfolgt am Jahresschlusse. vorausfichtlich längerer Verhinderung derselben ;

os

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$ 6. Berwaltungs-Ausihufs. 6. jedes Mitglied der freiwilligen Feuerwehr kann gewählt
Die U t rstüg 3 Casse wird von einem aus Feuer- | werden; das Recht zu wählen haben aber nur die An-
Ba Die Unterjtügungs - Case h en, wesenden derselben :

REL 2 Ne! aa altet, welcher für die 5 “EZ ,
wehrmännern bestehenden Aus schusse i e e feta 1. verliert der Ausschuss vor Beginn des legten Verwal-
? LA sowie für die Verwendung der : tungs-Halbjahres eines seiner Mitglieder, so ift längstens
wortlich ist. “ y : innerhalb 4 Wochen die Ersaßwahl vor unehmen; der
A 6 ab ers FA ar (À y d zwar: } £ u V JO D ) 5 , v

Der Ausihus besteht aus 9 Mitgliedern, un Wo

Neugewählte behält sein Mandat bis zum Ablauf der
Verwaltungsperiode vom ganzen Ausschusse ;
3. danken der Ausschuss oder einzelne Mitglieder desselben

2 a) dem jeweiligen Branddirector der freiwilligen Feuer- À
0 wehr oder in Verhinderung desselben aus dessen Cues E

vertreter, als Obmann des Ausschusses ;

LES BE unter der Zeit ab, jo haben sie diese ihre Stellen doch
A E einem Gafjier; ar jo lange zu behalten, bis eine Neuwahl erfolgt it,
9 einem Schriftführer und

Tr $ 8. Geihäfts-Ordnung.

Der Vbmanu kann den Ausichufs zu einer Sihung jeder-
zeit zusammenberufen und hat dieses auf allfälliges Verlangen
von 3 Mitgliedern desjelben innerhalb 8 Tagen zu thun.
wehr au Î Der Ausschuss ist beschlussfähig, sobald 5 Mitglieder
& x wä ar “E desselben versammelt find und aus der Einberufungsliste

2 nschaft E nachgewiesen ift, dass sämmtliche in Jnusbru> anwesende
4

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