Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Dien
- S.15
Suchen und Blättern auf rund 2250 Seiten in knapp 90 Heften.
Gesamter Text dieser Seite:
DEREN S
a
lodi DEO
ar allfällige Mängel und Beschädigungen an den Geräthen oder ;
Fa Augrüftungen, das Stellen von Anträgen zur Ausbesserung
en und Ergänzung, sowie die Erstattung von Aufschlüssen ar
An dieselbe “über fein Gebahren und s
z legung an die Löschdirectton. 3 a
i JFnsbejondere wird dem Magazinsverwalter zur Pflicht =
Er gemacht, die Ausrüstungsgegenstände nur gegen Vorweisung |
Í der vom Branddirector unterfertigten Aufnahmskarte (Ju-
¿BE terimskarte) und gegen Abgabe der Empfangsbescheinigung
EMS auszufolgen, jowie von den austretenden Mitgliedern die *
EA Ausrüstungsgegeustände einzufordern. Die Ausrüstung und
: der Austaush von Ausrüftungsitücen findet von der Muste-
rung bis zur Schluss-Hauptübung an den von der Comman-
dantschaft bestimmten Tagen in der Geräthehalle (Haupt-
magazin) im Rathhause statt.
A
|
a
|
Für die Geräthemeister.
8 4. Die Geräthemeister, welche ihre Wohnung thun-
lichst in der Nähe der Geräthehalle haben follen, müssen mit
der gesammten Signaleinrihtung und in der richtigen Hand-
< habung der Apparate vollfommen vertraut sein, für deren
ME Instandhaitung sorgen und vorkommende Störungen unver-
E weilt dem Branddirector melden.
Ei Sie Haben den Magazinsverwalter in seinen Dienites-
ie verrichtungen zu unterjtügen, die Anzahl und Gattung der
Rüstungen evident zu halten und für deren Injtandhaltung
Sorge zu tragen. Ein besonderes Augenmerk ift den Petro-
feumfaceln zuzuwenden, welche stets im brauchbarem Zus
stande zur Verfügung stehen müssen. Es ist Pflicht der
Geräthemeister, stets in allen Stüden im Einvernehmen mit
dem Magazinsverwalter und dem zuständigen Hauptmanne
zu handeln, Ersteren bei der Ausrüstung zu unterstützen, über
er in der Compagnie befindlichen Geräthe, Kleidungen und
È
ER; BEE
alle, wenn auch noch jo kleinen Mängel an den Geräthen,
sowie über alles Vorgefallene genau zu berichten und die
von jenen erhaltenen Aufträge gewissenhaft zur Ausführung
zu briugen.
In keinem Falle sind die Geräthemeister berechtiget, ohne
Ermächtigung des Magazinsverwalters Anschaffungen zu
machen, bei eigener Verantwortung.
Für die übrigen Chargen.
$ 5. Die Chargen müssen zur Ausführung aller, ihrer
Abtheilung zukommenden Arbeiten befähigt, sowie mit den
Vorzügen und Mängeln ihrer Geräthe vertraut sein, sämmt-
liche Signale und die Handhabung der Apparate verstehen,
und haben, behufs gleihmäßiger Ausbildung, Uebungen mit
den Geräthen unter fich vorzunehmen.
Für die Schriftführer.
Die Schriftführer haben den Einlauf und die
Registratur zu führen, sämmtliche Ausfertigungen zu besorgen,
den Jahresbericht zu verfassen, das Grundbuch in Evidenz
zu halten, bei Versammlungen und Sigungen das Protokoll
zu führen und für geordnete Jnstandhaltung der Bibliothek
Sorge zu tragen. 3
Die Zuweisung dieser Obliegenheiten an jeden der
Schriftführer besorgt der Branddirector, welcher auh be-
stimmt, wer von ihnen die Schriftstü>ke mitzufertigen hat.
S 6.
Für die Adjutanten.
$ 7. Die Adjutanten sind dem Branddirector direct
unterstellt zur Entgegennahme und Weitergabe seiner Ver-
fügungen, welche von Allen zu beachten sind.