Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Dien

- S.16

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Für die ausübende Mannschaft.

8 8. Jeder Feuerwehrmann hat bei seinem Eintritte

Vor- und Zuname, Beschäftigung, Zuständigkeit, Stand (ob
ledig oder verheiratet) und Wohnung anzugeben, und jeden
Wohnungswechsel seinem Rottenführer und Geräthemeister zu
melden.

Die Mannschaft hat bei den Uebungen rechtzeitig zu
erscheinen und die ihr zugewiesenen Dienste hiebei fo lange
zu leisten, als jolche erforderlich find.

Die Befehle an die Mannschaft erfolgen in der Regel
durch die unmittelbaren Vorgeseßten, an welche dagegen die
Mannschaft ihre Meldungen zu machen hat. Jn dringenden
Fällen jedoch kann beides aud) unmittelbar zwischen den höheren
Vorgeseßten und der Mannschaft geschehen.

Feder Mann hat nur die ihm durch jeine Stelle oder
durch feine Vorgeéseßten zugewiesene Arbeit zu besorgen und
darf ohne höhere Anordnung weder eine andere Verrichtung
vornehmen, noch den ihm zugewiesenen Posten ohne Meldung
und Bewilligung verlassen; wäre Gefahr hiebei, so hat er
davon seinen unmittelbaren Vorgeseßten sofort zu benachrich-
tigen.

Jedes Mitglied hat auf den Anruf eines Höhergestellten

zu achten, demselben, gleichviel, welcher Abtheilung er ange-

höre, militärische Achtung zu bezeigen, und etwaige Fragen
gewissenhaft zu beantworten. ;
Die Befehle find deutlich, einheitfih und entschieden zu
geben, aber au< rash, genau und ohne Verzug auszuführen.
Alles Rufen und Lärmen ift zu vermeiden. ; i
Den Anordnungen Unberufener darf keine Folge geleistet

e werden, fie find vielmehr entschieden zurüzuweisen.

Jeder Befehl bleibt solange giltig, bis er durch einen

x neuen aufgehoben wird.

— 9 2

Die von den Rottenführern zum Reinigen und zur
Instandhaltung der Geräthe bestimmte Mannschaft hat fid)
zu diesem Zwede zur festgeseßten Zeit einzufinden, und die
Arbeiten nah Vorschrift auszuführen, im Verhinderungsfalle
aber sih rechtzeitig zu entschuldigen.

Das Rauchen im Dienste ist strengstens untersagt.

Dienstkleid und Ausrüstung.

Z 9. Die ausübenden Mitglieder tragen im Dienste
eine gleihmäßige Kleidung und Ausrüstung. Diese Kleidung
besteht aus Duxer, Hose und Helm oder Kappe; nur die
Ordnungs- und Sanitätsmannjchaft hat Kappe anstatt des

| Helmes.
i Die Vorgeseßten tragen folgende Rangabzeichen :
] Der Branddirector und sein Stellvertreter einen Metall-

helm und silberne Achselklappen, beim Ersteren mit 3, bein
Leßteren mit 2 vergoldeten Querspangen; der Magazinsver-
walter, der Dbmann der Ordnungsmannschaft und die Haupt-
leute silberne Achselklappen mit 1 vergoldeten Querspange ;
der Obmann der Sanität, der Stellvertreter des Obmannes
der Ordnungsmannschaft, die Stellvertreter der Hauptleute,
und die Adjutanten silberne Achselklappen ohne Querspange ;
die Cassiere, die Schriftführer, der Stellvertreter des Ob-
[mannes der Sanität und die Zugsführer rothe Achselklappen
niit 3 Qferspangen, die Zugsführer - Stellvertreter rothe
“ Achselklappen mit 2 Querspangen ; die Rottenführer rothe
Achselklappen mit 1 Querspange, endlich die Rottenführer-
Stellvertreter rothe Achselklappe ohne Querspange.
Als Ausrüstung tragen ‘an einem Gurt: die Steiger
Beil, Leine und Karabiner; die Wassermannschast Schlauch-
gewindschlüssel, u. die Sprigenmeifter ein Beil. Außerdem find
die Steiger noh mit Nothnagel und Mundshwamm und die

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