Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Dien
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Gesamter Text dieser Seite:
| oe Sit, Swe und Verbands-Angehörigkeit.
s 1. Die freiwillige Feuerwehr in Innsbruck hat ihren
Sih in Junsbruck, und bezweckt, durch geschultes Zusammen-
wirken bei Feuersgefahr das Leben und Eigenthum der Be-
wohner zu schüßen und den in der Feuerpolizei- und Feuer-
wehr-Ordnung für Tirol vom 28. November 1881, bezieh-
ungsweile vom 28. März 1886 und vom 29. Juli 1893
enthaltenen Bestimmungen zu entsprechen.
Sie gehört als solche dem Landesverbande und dem
Verbande der Unterstüzungscasse der deutjchetiroliichen Feuer-
wehren an, und übernimmt die durch die Satzungen dieses
Verbandes festgesezten Rechte und Verbindlichkeiten ($8 33 und
34 d. ©. vom 28. März 1886 und $ 35 F.-P.-D,)
Aufnahme.
8 2. Zur Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr sind
jr {forderlich :
Unbescholtenheit des Charakters, das vollendete 18. Lebens-
jahr und die von einem Feuerwehr-Arzte constatierte körperliche
Befähigung zum Feuerwehrdienste. Die Aufnahme geschieht
nach vorausgegangener Meldung beim Branddirector durch
die Löschdirection und zwar probeweise auf die Dauer eines
halben Jahres. Dieser steht es frei, die Aufnahme auch ohne
Angabe von Gründen zu verweigern.