Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Dien

- S.25

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mehrheit der Anwesenden über die gestellten Antrage mit
Ausnahme derjenigen, welche eine Abänderung der Statuten
beziwecfen, wozu zwei Drittel Stimmen der Anwesenden noth-
wendig find, doch darf der $ 10, die Auflösung betreffend,
in eine Statuten-Änderung niemals einbezogen werden, da
derselbe für alle Zeit von den gegenwärtigen und zukünftigen
Eigenthümern der Unterjtügungs-Cafja unberührt zu bleiben hat.
is Nur eine Hauptversammlung kann beschließen:
a) über eine einmalige Unterstüzung eines Einzelnen 0
mehr als 40 fl. 6. W.;
| b) für mehrere gleichzeitig zu Unterstüßende mit mehr als
| 100 fl. im Ganzen;
| e) über alle fich voraugfichtlich mehrere Jahre wieder-
| holenden Unterftägungen.
Auf schriftlichen motivirten Antrag von wenigstens
5 Mitgliedern des Ausschusses oder von 50 Fenerwehrmit-
gliedern is der Obmann verpflichtet, eine außerordentliche
Hauptversammlung binnen 14 Tagen einzuberufen.

s 10. Auflösung.

Die Unterftügungs-Caffa der Jnnsbrucer freiwilligen
Feuerwehr is und bleibt unbeftreitbares, untheilbares Eigen-
_thum dieses Vereines in seiner Gejammtheit und es wird bei
Auflösung desjelben das vorhandene Vermögen jener Cassa
als ein von diesem Zeitpunkte an auf immer zu erhaltender
Fond dem Stadtmagiftrate unter der Bedingung übergeben,
denselben zu verwalten, aus dessen Erträgnis verunglü
Feuerwehrmänner im Sinne dieser Sagungen zu unterstüyen,
und bei allfälliger Neubildung einer Innsbruder freiwilligen
Feuerwehr ihr denselben sammt Anhang zum alleinigen Nuß-
| genusse ebenfalls nah Maßgabe dieser Statuten unter Con-
j trole der Lösch-Direction zur Verfügung zu stellen.
| Dieser $. 10 muss von allfälligen Statuten-Änderungen
1 immer unberührt bleiben. .

Selbsiverlag. — Dru> der BVereinsbuchdruckerei, Innsbrud.

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