Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Dien

- S.3

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Sit, Zweck und Derbands:Angchsriakeit.

$ 1. Die freiwillige Feuerwehr in Jnnsbru> hat ihren

Sit in Innsbrud, und bezwedt, durch geschultes Zusammen-
eo bei Feuersgefahr das Leben und Eigentum der Be-
“wohner zu jhügen und den in der Feuerpolizei- und Feuer:
wehr-Ordnung für Tirol vom 28. November 1881, L.-G.-Bl.
Nr. 36, enthaltenen Bestimmungen zu entsprechen.

Sie gehört als jolde dem Landesverbande und dem
Verbande der Unterftügungscaffe der deutichtirolifhen Feuer:
wehren an, und übernimmt die durch die Sagungen dieses
Verbandes feftgejegten Rechte und Verbindlichkeiten ($$ 33 —35
F.-P.-O.).

Aufnahme.

$ 2. Zur Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr sind
erforderlich:

Unbescholtenheit des Charakters, das vollendete 18. Lebens-
jahr und die von einem Feuerwehr- Arzte constatirte körperliche
Befähigung zum Feuerwehrdienste. Die Aufnahme geschieht
nad; vorausgegangener Meldung beim Obercommandanten
durch die Löschdirection und zwar probeweise auf die Dauer

©: halben Jahres. Dieser steht es frei, die Aufnahme auh
ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Mitaliederschaft.

8 3. Die Feuerwehr besteht aus:
1. Ehrenmitgliedern ;
2. Activen Mitgliedern :

a) Commandantschaft ;
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