Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Band
- S.10
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Gesamter Text dieser Seite:
He
e dem Unterftügungswerber die Berufung
hat, beziehungsweis
oder an die Generals
an den Landes - Feuerwehr - Ausschuß
versammlung offen.
8 L9.
Der Zeitpunkt der Heilung,
des aus der Unterstügungsfkasse Beteilten i} sofort dem Ver-
bands-Ausschusse mitzutheilen.
Genesung oder des Ablebens
8 20.
Vereinsleitung, resp. Kommandos der Verbands-
untnis fommenden Miß-
Die
feuerwehren haben jeden zu ihrer te
brauch der Unterstügungskasse sofort dem Kasse- oder Ver-
bands - Ausschuß anzuzeigen und sind für alle dur< ihr
Verschulden eintretende Mißbräuche haftungspflichtig.
Allgemeine Bestimmungen.
S8 21.
Bei allen in der Regel mittelst Stimmzettel vorzuneh-
menden Wahlen und bei sonstigen Abstimmungen entscheidet
die abjolute Majorität der Anwesenden. Zu Abänderungen
der Sazungen ist jedoch */; Stimmenmehrheit der Anwesenden
und die Genehmigung des Landes-Ausichufjes erforderlich.
8.22.
Alle Beschlüsse der Generalversammlung und die an
sämmtliche Verbands - Feuerwehren zu erlassenden Bekaunt-
machungen sind iu der als Organ des Verbandes bestimmten
Zeitung zu veröffentlichen. ;
Diese Veröffentlichungen haben als dirette Mittheilungen
an die Verbandsmitglieder zu gelten.
Auflösung.
E 23.
Die Auflösuug des Verbandes der Unterjtügungstafje
kann nur durch eine eigens hiezu berufene Generalversamm-
lung, bei welcher mindestens die Hälfte der dem Verbande
angehörigen Feuerwehren vertreten sein muß, mit ?], Stimmen-
d “
— 15
aii n der Anwesenden beschlossen werden und bedarf der
4 Ahle des Landes-Ausschusses. Jm Falle der Auflöfun
el fällt das Vermögen derselben En
Feuerwehrfonde eziehungsweise F be are
fonde für Deutich- Tirol zu. e E ie ni
8 24.
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TO PERI ee le der deutschtirolischen
fr emeinde-Feuerwehren ie :
stimmungen des Vereinsgesetzes. dE E EA a
3. 7002
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Der rechtliche Be Zz
bie een des ee der Unterstüzungsfasse der
gen und Gemeinde- Feier son“
vorstehender S À 3 / e-Feuerwehren“ nach JF
ns ie Statuten wird im Grunde des $ 9 se ee
m 15. November 1867 bescheinigt AR: s Seremsgejehes
Junsbru>, 21. November 1888.
Der k. k. Statthalter:
Widmann.