Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1_47

- S.2

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Ir

£andes-feuerwehrkommando für Tirol
Innsbruck

Wilhelm - Geeil-Steaße 10/11
Serneuf 25 00

Innsbrucd, im Jänner 1947.

Merkblatt 1/47.

An alle Tiroler Feuerwehren!

1. Wir mußten leider die Wahrnehmung machen, daß die Weisungen in unseren ohnehin
wenigen Merkblättern selten eingehalten, in manden Fällen aber niht einmal gelesen
werden. Obwohl wir in unserem Merkblatt 6/46 ausdrüclidy mitteilten, daß Frojtidufz-
miftel beim Landes-Feuerwehrkommando angefordert und bezogen werden kann, haben
nur vier von den 350 Tiroler Feuerwehren davon Gebrauch gemacht. Bei Kontrollen mußfen
aber eine größere Anzahl eingefrorene Geräte festgestellt werden; als Ursache hiefür wurde
in vielen Fällen die Nihtbeshaffungsmöglihkeit von Frostshutzmitteln angegeben ! ! !

R 2. In unserem Merkblatt 6/46 bitten wir die Punkte 4 und 5 aufmerksam zu lesen und unsere
Wünshe nah Möglichkeit zu erfüllen. Eine weisungsgemäße Erledigung kommt auh lhrer
Feuerwehr zugute.

3. Mit allem Ernst müssen wir darauf hinweisen, daß alle” auch die Kleinsten Brände unbe-
dingt auf den vorgeschriebenen Formularen gemeldet werden müssen. Auch wenn die
Feuerwehr selbst niht mehr in Aktion zu treten braudjte, sind Brände dieser Art (besonders
Kaminfeuer, Zimmerbrände usv.) trotzdem meldepflihtig. Die Meldung ist an den zu-
ständigen Bezirks-Feuerwehrkommandanten zu leiten.

4. Motoröl ist niht mehr bewirtshaftet, daher frei erhältlih. Besorgen Sie id) sofort für
jede Kraftspritze einen Vorrat von mindestens fünf Liter, für jeden Kraftwagen einen Vorrat
von zehn Liter. Für Zweifakt-Mofore von Kraffspritzen ijt ganzjährig das dicke Sommeröl
Nr. 50 zu verwenden. Für Vierfakf-Kraftjpritzen und für Kraftfahrzeuge ist im Sommer
das Öl Nr. 50, zum Nachfüllen in der Übergangszeit im Herbst und im Frühjahr (vor dem
Ölwechsel) ist das Öl Mir. 30, im Winter aber nur das dünne Winferöl Ir. 8 oder 10 zu

® verwenden. Die Kannen für die einzelnen Ölforfen find mit deuflien Bezeidynungen zu
versehen. Es wird nofwendig sein, im heurigen Frühjahr bei allen Vierfakf-Kraftiprifzen
und Kraftfahrzeugen auf jeden Fall einen Ölwedjjel vorzunehmen. Den Maschinisten und
Fahrern ist von dieser Verfügung verläßli Kenntnis zu geben.

5. Nah dem Zujammenbrud 1945 wurden verjdiedenen Feuerwehren Kraftfahrzeuge zur
Verfügung gestellt; zum Teil haben Feuerwehren auq zu einer anerkennenswerten Selbit-
hilfe gegriffen. Das Landes-Feuerwehrkommando mußte viele Fahrzeuge bezahlen! Wir
haben nicht die Absicht, füdhfigen und fleißigen Feuerwehren Fahrzeuge wegzunehmen,
müssen aber ausdrüclidy darauf aufmerksam machen, daß ein Verfügungsredyf über diese
Fahrzeuge ausjhließlid; dem Landes-Feuerwehrkommando zusteht.

6. Leider haben jidy Fälle ereignet, daß mit den Fahrbewilligungen des Landes-Feuerwehr-
kommandos Schwarzfahrten und Sonntagsfahrfen gemacht wurden. Im Wiederholungsfalle
werden die Fahrbewilligungen eingezogen und die Treibjtoffzufeilung gesperrt. Selbstredend
find Alarmausfahrfen und angesetzte Übungen au an Sonntagen durdyzuführen.

Der Landes : Feuerwehrkommandant:

irr.

(Otto Knitel)

350. 1. 47. Scheran