Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Satz

- S.3

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Ur Ze

b) der Landesperbands-Ausjchuf ;

e) der Landesfeuerwehr-Ausfchuß ;

d) die Abgeordneten-VBerfammlung (Feuerwehrtag).
8 4.

Jede im $ 1 bezeichnete Feuerwehr kann dem Ver-
bande beitreten und wird durch ihre Aufnahme in den-
selben auch Mitglied eines Bezirksverbandes.

Durch ihren fchriftlich beim Landesverbandes-Aus-
Ichuffe anzumeldenden und von diesem zu bejcheinigen-
den Beitritt übernimmt sie auch alle in diesen Sazungen
und in den Sabungen des betreffenden Bezirfsverbandes
feitgejegten Rechte und Verpflichtungen.

Der schriftlich dem Landesverbands-Ausjchufie be-
fannt zu gebende Austritt oder der Ausschluß einer Feuer-
wehr aus dem Landesverbande zieht auch den Ausschluß
aus dem Bezirksverbande nah sich.

8 5,

Die Verbands-Feuerwehren in einem politischen Be-
zirke (Bezivfshauptmannfchaft) bilden unter fich den Be-
zirfsverband, welcher als jolcher auch dem Vereinsgejege
gemäß errichtet sein muß.

S6:

Der Landesverbands-Ausshuß besteht aus dem Ob-
manne und dessen Stellvertreter, Schriftführer und Kassier
und weiteren drei Ausschußmitgliedern. Derselbe wird
in der Abgeordneten-Versammlung auf drei Jahre mit
absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Diese müssen in
Junsbru>k oder in unmittelbarer Nähe von Innsbrucd
ihren Wohnfig haben. Sollte eines der gewählten Mit-
glieder vor Beendigung seiner Funktionsdauer aus dem
Auschusse ausscheiden, jo kann der Verbandsausshuß
für dasselbe eine Ersaßwahl treffen.

: Die Landesverbandsausschüsse und Löschinspektoren
müssen Mitglieder einer Verbandsfeuerwehr sein.

E up U

Der YandessFeuerwehrausichug besteht aus dem ge-
schästsführenden Ausschuß, aus den Obmännern der Be-
zirfsverbände u. den landschaftlichen Feuerlöschinspektoren.

Der Landes-Feuerwehraus{huß soll vom geschäfts-
führenden Ausschusse in jenen Jahren, in welchen fein
Landesverbandstag (Feuerwehrtag) stattfindet, in der
Regel einmal, außerdem aber auch dann einberufen wer-
den, wenn sieben Bezirksobmänner es verlangen.

Bar,
Jn den Wirkungskreis des Landesverbands - Aus-
schusses gehören:

a) Die Ausführung der Beschlüsse des Feuerwehrtages ;

b) die Aufnahme der Feuerwehren in den Verband

und die Entscheidung über den Ausschluß derselben
aus dem Verbande:

c) die Vorbereitung der für den Feuerwehrtag be-
stimmten Verhandlungsgegenstände und die Feststel-
lung des Zeitpunktes und der Tagesordnung für
denselben, sowie deren Bekanntmachung durch die
Fachgeitung, eventuell durch das Amtsblatt.
die Zusammenstellung einer Gesamtstatistik der dem
Verbande angehörigen Feuerwehren jedes dritte Jahr;
die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten
zwischen den Feuerwehren und den Bezirksverbands-
Ausschüssen ;
die Wahl der Abgeordneten zum österreichischen,
eventuell auc zu den deutschen Feuerwehrtagen :
die Feststellung der bei diesen Feuerwehrtagen ein-
zubringenden Anträge:

h) die Liquidierung und Anweisung der Kosten der
Bezirksverbände und der den Landesverbands=-, den
Landes-Feuerwehr-Aus{hußmitgliedern und den laut
Punkt k® gewählten Abgeordneten zu vergütenden
Reisekosten ;

1) Schaffung von guten Einkaufsguellen für Löschge-

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