Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Satz
- S.3
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Gesamter Text dieser Seite:
Ur Ze
b) der Landesperbands-Ausjchuf ;
e) der Landesfeuerwehr-Ausfchuß ;
d) die Abgeordneten-VBerfammlung (Feuerwehrtag).
8 4.
Jede im $ 1 bezeichnete Feuerwehr kann dem Ver-
bande beitreten und wird durch ihre Aufnahme in den-
selben auch Mitglied eines Bezirksverbandes.
Durch ihren fchriftlich beim Landesverbandes-Aus-
Ichuffe anzumeldenden und von diesem zu bejcheinigen-
den Beitritt übernimmt sie auch alle in diesen Sazungen
und in den Sabungen des betreffenden Bezirfsverbandes
feitgejegten Rechte und Verpflichtungen.
Der schriftlich dem Landesverbands-Ausjchufie be-
fannt zu gebende Austritt oder der Ausschluß einer Feuer-
wehr aus dem Landesverbande zieht auch den Ausschluß
aus dem Bezirksverbande nah sich.
8 5,
Die Verbands-Feuerwehren in einem politischen Be-
zirke (Bezivfshauptmannfchaft) bilden unter fich den Be-
zirfsverband, welcher als jolcher auch dem Vereinsgejege
gemäß errichtet sein muß.
S6:
Der Landesverbands-Ausshuß besteht aus dem Ob-
manne und dessen Stellvertreter, Schriftführer und Kassier
und weiteren drei Ausschußmitgliedern. Derselbe wird
in der Abgeordneten-Versammlung auf drei Jahre mit
absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Diese müssen in
Junsbru>k oder in unmittelbarer Nähe von Innsbrucd
ihren Wohnfig haben. Sollte eines der gewählten Mit-
glieder vor Beendigung seiner Funktionsdauer aus dem
Auschusse ausscheiden, jo kann der Verbandsausshuß
für dasselbe eine Ersaßwahl treffen.
: Die Landesverbandsausschüsse und Löschinspektoren
müssen Mitglieder einer Verbandsfeuerwehr sein.
E up U
Der YandessFeuerwehrausichug besteht aus dem ge-
schästsführenden Ausschuß, aus den Obmännern der Be-
zirfsverbände u. den landschaftlichen Feuerlöschinspektoren.
Der Landes-Feuerwehraus{huß soll vom geschäfts-
führenden Ausschusse in jenen Jahren, in welchen fein
Landesverbandstag (Feuerwehrtag) stattfindet, in der
Regel einmal, außerdem aber auch dann einberufen wer-
den, wenn sieben Bezirksobmänner es verlangen.
Bar,
Jn den Wirkungskreis des Landesverbands - Aus-
schusses gehören:
a) Die Ausführung der Beschlüsse des Feuerwehrtages ;
b) die Aufnahme der Feuerwehren in den Verband
und die Entscheidung über den Ausschluß derselben
aus dem Verbande:
c) die Vorbereitung der für den Feuerwehrtag be-
stimmten Verhandlungsgegenstände und die Feststel-
lung des Zeitpunktes und der Tagesordnung für
denselben, sowie deren Bekanntmachung durch die
Fachgeitung, eventuell durch das Amtsblatt.
die Zusammenstellung einer Gesamtstatistik der dem
Verbande angehörigen Feuerwehren jedes dritte Jahr;
die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten
zwischen den Feuerwehren und den Bezirksverbands-
Ausschüssen ;
die Wahl der Abgeordneten zum österreichischen,
eventuell auc zu den deutschen Feuerwehrtagen :
die Feststellung der bei diesen Feuerwehrtagen ein-
zubringenden Anträge:
h) die Liquidierung und Anweisung der Kosten der
Bezirksverbände und der den Landesverbands=-, den
Landes-Feuerwehr-Aus{hußmitgliedern und den laut
Punkt k® gewählten Abgeordneten zu vergütenden
Reisekosten ;
1) Schaffung von guten Einkaufsguellen für Löschge-
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