Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Feue

- S.16

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Diese Ausgabe – Feuerpolizei-_und_FW
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26

S 49,
Für die mit einem besonderen Statute verjehenen

Städte Tirols bleiben die durch dieses Statut gegrün-

deten Competenzbejtimmungen in Kraft.

Auch steht es diesen Stadtgemeinden frei, zur
Handhabung der zu ihrem Wirkungskreise gehörigen
Feuerpolizei innerhalb der Bestimmungen dieses Ge-
sees, besondere Statuten zu erlassen.

$ 50.
Mein Minister Ls Innern ist mit dem Vollzuge
dieses Gejeges beauftragt.

Gödöllö, am 28. November 1881.

Franz Zoseph m, p.
Taaffe m. p.

Heseb

wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol, betref-
fend die Beitragsleistung von Seuerverficherungs-
Gesellschaften und Vereinen zu den Kosten der
Seuerwehren und zur Unterstützung verunglückter
Seuerwehrmänner.

e

Mit Zustimmung des Landtages Meiner gefür-

steten Grafschaft Tirol finde Ich anzuordnen, wie
folgt :

8 1.

Sämmtliche inländische, sowie die zum Geschäfts-
betriebe im Inlande zugelassenen ausländischen Feuer-
versicherungs-Gesellschaften und Vereine haben zu den
Kosten der Feuerwehren des Landes Tirol, sowie zur
Unterstüzung im Dienste verunglückter Feuerwehr-

männer und deren Hinterbliebenen aus der während

“des betreffenden Solarjahres erzielten Einnahme für
die in Tirol gegen Feuersgefahr versicherten beweglichen
und E Gegenitände einen RR han