Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.FW_O
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8. 1.
Sunsbruder Feuerlösh-Austalt.
Um bei Brandfällen die Rettung von Menschen und
Besitzgegenständen mit Ordnung und thunlichfter Schonung
vorzukehren und das Feuer auf eine eben fo {nelle als
zwe>mäßige Weise zu löschen, unterhält die Gemeinde-
Vertretung Inusbruds eine den Bedürfnissen der Stadt-
gemeinde entsprehende Feuerlöschanstalt und besorgt deren
Leitung nah Maßgabe der Feuerwehr-Ordnung durch die
von ihr bestellten Organe, denen sämmtliche städtische Nettungs-
und Löschrequisiten zur Verfügung gestellt sind.
8. 2.
Die Löschdirektiou.
Die unmittelbare Aufficht über das gesammte städtische
Feuerlöschwesen, die Sorge für die gute Erhaltung der
vorhandenen und für Anschaffung neuer Fenerlöfchgeräth-
schaften innerhalb der hiefür präliminivten Summe, sowie
für deren zwe>mäßige Verwendung und Bemannung steht
der magistratishen Löschdirektion zu, welhe aus dem je-
weiligen Bürgermeister oder dessen Stellvertreter und vier
Magistratsräthen besteht.
Diese Löschdirektion hat ferners bei vorkommenden
Feuersbrünsten die allgemeinen Anordnungen und polizei-
lichen Versügungen zu treffen und die Entlohnungen und
Belobungen des bei einem Brande verwendeten Personales
zu bestimmen.
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