Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.FW_O

- S.3

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Verordnung.

Jn Folge Ermächtigung der hohen k. k. Statt:
halterei vom 3. Mai d. Js. 3. 9648 wird nach-
stehende vom großen Bürgerausschusse genehmigte
Feuerwehrordnung für die Landeshauptstadt Jnnsbruck
unter Aufhebung aller diesfalls bestandenen Bestim-
mungen bekannt gemacht und tritt sogleich provisorisch
in Wirksamkeit. =

Stadtmagiftrat Innsbrud
am 12. Mai 1864.

Der Bürgermeifter:
Carl Adam.