Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.FW_O
- S.13
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Vom Fenerwehrdienfte im Allgemeinen,
a. Für die Löschdirektion.
Die Löschdirektion führt die Auffiht über das ganze
ftädtifche Lösh- und Nettungswefen, sorgt für Herstellung
und Erhaltung der nöthigen Apparate, sowie für Evidenz-
haltung der gesammten Feuerwehrmannschaft, fie ertheilt
Belohnungen und Strafen, beschließt über die Aufnahme
und Entlassung der Feuerwehrmänner, dieselbe erläßt bei
einem Brande die allgemeinen Anordnungen und polizei-
lichen Verfügungen, besorgt die Herstellung des militärischen
Cordons und der Wache, liquidirt die beim Brande er-
laufenen Kosten , ertheilt Anerkennung für ausgezeichnete
Dienstleistungen und veranlaßt die durch den Brand ver-
urfachten Zahlungen, Dieselbe vertritt die Fenerwehranftalt
nah Außen. Beschwerden gegen die Löfchdivektion werden
vechtökräftig dur< die Gemeinde-Vertretung entschieden.
b, Für das Feuerwehrkommando.
Das Feuerwehrkommando leitet den eigentlichen Feuer-
wehrdienst sowohl bei den allgemeinen Uebungen als bei
vorkommenden Bränden unabhängig und sett fich viieficht-
lih allgemeiner oder polizeilicher Anordnungen mit der
Löschdirektion in"s Benehmen, ;
Der Feuerwehroberkommandant trägt einen blanken
Helm und bezeichnet seinen Standpunkt bei Tage mit einer
rothen Fahne, bei Nacht mit einer rothen Laterne.
An seiner Seite befindet si< der Signalist. Die Ab-
theilungskommandanten tragen rothe Armbinden und weiß-
rothe Kokarden.