Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Dien
- S.8
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Belobungen und Belohnungen.
3 19. Auf Antrag der Feuerwehr-Commandantschaft
ertheilt die Löschdirection an Feuerwehr-Mitglieder für außer-
ordentliche Arbeiten und ausgezeichnete Dienstleistungen Be-
lobungen und weist Geldbelohnungen an.
Schlichtuna von Streitigkeiten.
$ 20. Sireitigkeiten zwischen den Mitgliedern entscheid )
die Commandantschaft, solche zwischen Jenen und der Com?
mandantschast aber ein Schiedsgericht, wozu die streitenden
Theile aus dem Körper zwei Mitglieder und diese einen
Fünften als Obmann wählen.
Gegen den erflossenen Schiedsspruch findet eine Berufung
niht statt.
Ueber Streitigkeiten zwischen dem Obercommandanten
und der Commandantschaft entscheidet die Löschdirection mit
Beiziehung eines Mitgliedes der Gegenpartei des Ober-
commandanten.
Cassen.
3 21. Die freiwillige Feuerwehr hat eine Unterstüßungs-
casse, welhe nach den für fie bestehenden Vorschriften ver:
waltet wird.
Die Berwaltungscaffe, deren Gaffier nah $ 14 Punkt 2
zu wählen ift, wird von der Commandantschaft verwaltet
und ift diese berechtiget, über die vorhandenen Gelder FT
zum einmaligen Betrage von 50 fl. zu verfüzen, während
von 50 bis 100 fl. der erweiterte Ausshuss, über einen
höheren Betrag aber die Generalversammlung beschließt.
Im Falle der Auflösung des Körpers fällt das Ver-
waltungscassa-Vermögen, nad einstweiliger Verwaltung von
Seite des Stadtkammeramtes, einer neu sih bildenden, von
der Gemeinde bestätigten freiwilligen Feuerwehr Innabrud zu.
/
Auflsjung,
3 22. Die Auflösung der freiwilligen Feuerwehr be-
Ihließt die Generalverfammlung, bei welcher Dreiviertel der
Mitglieder anwesend sein müssen, mit Zweidrittel-Majorität,
doh tritt dieselbe erft nach Ablauf von vier Wochen vom
Zeitpunkte, als dies dem Gemeinderathe bekannt gegeben wird,
in Wirksamkeit.
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