Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.1977
- S.31
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Rechtes und geben ihnen in ihrem Auftreten dieselben
Rechte und dasselbe Ansehen wie es jede Behörde und
offizielle organe haben. Das Landes feuerwehrgesetz
ist ein autonomes Landesgesetz. Damit hat man den
Feuerwehren nicht nur die Ehre und Achtung, die sie
im höchsten Maße verdienen, zurückgegeben, sondern
sie sind auch ein Stolz jeder Gemeinde geworden und
ganz besonders für Innsbruck, wo sich Berufs feuerwehr
und Freiwillige Einheiten organisch und menschlich
so ergänzen.
Bürgerneister DDr. Lugger dankt auch den Vertretern
der Rettung, des Flugrettungsdienstes, den Hubschrau¬
berpiloten, den Vertretern der Exekutive für ihre Hilfe
im abgelaufenen Jahr
zurückkommend auf den Bericht des Bezirks-Feuerwehr¬
inspektors gibt der Herr Bürgermeister die zusage, daß
bei Anschaffung eines 5ot Kranes - finanziert auch
von welcher Seite immer - die technische Nartung und
das hiefür notwendige Personal von der Stadtgemeinde
zur Verfügung zu stellen und zwar nicht nur für dessen
insatz in Innsbruck sondern in ganz Tirol. Gleichzeitig
entschuldigt er seinen stellvertreter Vzbom. Reg.-Rat
Obenfeldner, der einen Ehrenschutz bei einer Sportver¬
anstaltung übernommen hat und daher für heute unabkömm¬
lich war.
Abschließend betont der Herr Bürgermeister, das die Aus¬
zeichnungen, die er nun im Namen der Stadt und des Landes
zu verteilen hat, für ihn Zeichen des bankes sind, in An¬
erkennung der Gemeinschaftsleistung die jeder der Männer
die zur Ehrung kommen, erfüllt hat.
Ehrung durch die Stadtgeneinde Innsbruck:
Berufs feuerwehr
Pantoi Max
30 Jahre:
Zämne rmann Hans