Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.2006
- S.15
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Sondereinsätze
Dies sind Einsätze, welche im Feuerwehr‐
bereich als „nicht standardmäßig" gelten.
So zum Beispiel die Übernahme der Brand‐
sicherheit im Strengener Tunnel im Jahr
2005 oder das Ausrücken zu speziellen
Einsätzen im gesamten Bundesland
(Taucheinsätze, Flugrettereinsätze, .. •)
oder aber auch die Übernahme des Brand‐
schutzes im Bereich der BEG Unterinntal-
Tasse, bei den Bauabschnitten welche mit
einem Überdruckbohrsystem arbeiten,
wobei hier die Berufsfeuerwehr die einzi-
90 Feuerwehr in Tirol ist, welche unter die‐
sen Bedingungen (Überdruckbaustelle)
Hilfe leisten darf.
Sondereinsätze wird es immer wieder ge‐
hen, auch für solche Einsätze hat sich die
Berufsfeuerwehr so gut als möglich vorzu-
bereiten.
Der Branddirektor als Chemiker steht dem
Qanzen Land Tirol über Rufbereitschaft als
Eaohmann zur Verfügung.
Katastropheneinsätze
Darunter fallen alle Einsätze größerer Art
welche an die Leistungsgrenzen aller Ein‐
heiten gehen und eine dementsprechende
Gefährdung für das Stadtgebiet haben.
Diese Einsätze werden koordiniert von der
Berufsfeuerwehr als gesamter Einsatzlei‐
ter. Die einzelnen Unterabschnitte (falls
dies notwendig ist) werden an einzelne
Führungskräfte der Berufsfeuerwehr oder
der Freiwilligen Feuerwehr zugeordnet.
Hier hat die Berufsfeuerwehr vor allem ko‐
ordinative und leitende Aufgaben, die
Weiterleitung der Situation als auch der
gesetzten Maßnahmen an den S3 der Ge‐
meindeeinsatzleitung, aber auch im Be‐
reich des Nachschubes und der gesetz‐
lichen Aufträge muss hier die Berufsfeuer‐
wehr tätig werden. Die Hauptlast der
Schadensabarbeitung liegt hier bei den
freiwilligen Einheiten, da die Berufsfeuer‐
wehr mit einem Mannschaftsstand von 22
dazu nicht in der Lage ist.
Die Feuerwehren der Stadt Innsbruck sind
in der Lage, durch Einsatz von diversen
Gerätschaften und Mannschaft Groß‐
schadensereignisse, hervorgerufen durch
Hochwasser, Brand, Erdbeben, Anschläge
oder sonstige Naturgewalten, in der Erst‐
phase zu bekämpfen, für längere Einsätze
(mehr als drei Tage) sind auf jeden Fall Zu‐
satzkräfte, sei es aus den Umlandgemein‐
den durch die Feuerwehr oder durch das
Bundesheer, zu alarmieren. Die Feuerwehr
ist eine „Erstschlagseinheit" und als sol‐
che auch dafür ausgerüstet.
Hilfeleistungsfristen
Laut der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der
Berufsfeuerwehren Deutschlands) ist als
Hilfeleistungsfrist ein Tätigwerden der Ein‐
satzkräfte vor Ort im Bereich von neun Mi‐
nuten anzustreben.Tätigwerden heißt hier
nicht Eintreffen, sondern erste Löschtätig‐
keiten oder Bergetätigkeiten schon durch‐
zuführen. Durch die sehr zentrale Lage der
Berufsfeuerwehr deckt diese einen Groß‐
teil des Stadtgebietes in der erforderlichen
Zeit ab. In den peripheren Bereichen des
Stadtgebietes wird automatisch bei Ein‐
satzmeldungen die zuständige Freiwillige
Feuerwehr ebenso alarmiert, um möglichst
sicherzustellen, dass eine sichere Hilfeleis‐
tung gegeben ist. Dies ist notwendig, da in
Stoßzeiten der städtische Verkehr nur mit
Verzögerungen zu überwinden ist und
durch die ringförmige Anordnung der Frei‐
willigen Feuerwehren hier möglicherweise
eine bessere Erreichbarkeit des Unfallortes
gegeben ist. Dies trifft auf die Einheiten
Hötting (ab Viktor-Franz-Hess-Straße), Arzl,
Igls und VIII zu. Die vorher genannte Über‐
legung eine zweite Freiwillige Feuerwehr
hier noch hinzu zu alarmieren muss aus
oben genannten Gründen überlegt wer‐
den, obliegt aber immer der Entscheidung
des Einsatzleiters.
Der Landeshauptstadt Innsbruck eine
möglichst schnelle, professionelle und ziel‐
führende Hilfe zukommen zu lassen.
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