Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.2006

- S.14

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Gesamter Text dieser Seite:
Ein herzliches Dankeschön...
... für die schnelle und unkomplizierte Hilfe beim Brand in der Absauganlage
UNSERER Firma am 28. März 2007.
Es konnte Schlimmstes verhindert werden
und die Produktion nach dem Ende
der Aufräumarbeiten fortgesetzt werden.
Arno Schwab
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Jahresbericht 2006
Technische Einsätze
f Anzahl der Technischen Einsätze ist
T 6,n . stei9end. Durch die immer höhere
auch7Slerün9"unserer Gesellschaft wird
w,, Abhängigkeit und damit auch die
SchäHdaSS Unfälle bzw-
schaden eintreten, größer.
cjf ,die Feuerwehr bedeuten Technische
vor si|Ze tei^Weise ein sehr hohes Risiko,
Gerät T ft)6r e"nen 9roßen Aufwand an
an 4, ?u und einen hohen Aufwand
n Ausbildung.
sätzperU^eUerWedr kann Teehnische Ein-
his zw "r Bereicd der Verkehrsunfälle (ein
von J? Fahrzeu9e involviert), dem Heben
in eine Weren Lasten^ Schadstoffaustritte -
s,ä^Seta9r0ßenUmfanSSe"bSt"
so vvpnH 9rdBere Dimensionen zum Tragen,
WelrlJ enf e."nze^ne freiwillige Einheiten,
sind hin3U einem Sachgebiet spezialisiert
technis ^U9eruFen- Die Berufsfeuerwehr ist
dass 2 S° ausgerüstet und ausgebildet,
Zwisrhp f-i, Vorhersehharen technischen
9rößerenn r ededigt werden können. Bei
Freiwill; " nfallszenarien werden zusätzlich
nachah98 ■ FeUerwedreinheiten mit- bzw.
ner f rm"eu-Eine SPezialisi^ng einzel-
heitum ""Vehren wurde in der Vergangen-
gesetzt und wird weiter erfolgen.
tion h FF Beichenau zur Dekontamina-
diesn6! eFahr9uteinsätzen bei denen
• die FF W6ndig ist"
|Q|, -jHheiten Amras, Wilten, Hötting,
größerer Art hlaU **" Verkehrsunfallen
hei dpn0^0^derkakirzeuge w"e Drehleitern
* aber HÖtting und Neu-Arzl,
WelcheC andere Sondergerätschaften
gen FinLaU die verschiedenen freiwilli‐
gen Emhe.ten aufgeteilt sind.
Vorbeugender
Brandschutz
ln den Baurechts-, Gewerberechts, Ver‐
kehrsrechts-, Veranstaltungsrechts- und Ei‐
senbahnrechtsverfahren ist die Berufsfeu‐
erwehr als Sachverständiger vertreten und
hat dabei insbesondere die Schutzzieie ge‐
mäß EU-Bauproduktenrichtlinie „Perso‐
nenrettung", „Vorkehrungen für einen wir‐
kungsvollen Einsatz" und „Sicherheit der
Einsatzkräfte" zu beurteilen und festzule‐
gen. Die brandschutztechnischen Festle‐
gungen erfolgen in schriftlichen Stellung‐
nahmen und/oder durch die Teilnahme an
den Verhandlungen. Von der Berufsfeuer‐
wehr werden weiters sämtliche Agenden
des betriebstechnischen Brandschutzes be‐
arbeitet, darunter fallen u. a. Brandmelde‐
anlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanla‐
gen, Löschanlagen undAlarmierungs- und
Objektfunkanlagen (u. a. Vorschreibung im
Bau- und Gewerberechtsverfahren, Di‐
mensionierung und technische Ausfüh‐
rung, Anschaltegenehmigungen, Aufnah‐
me, Einsatzunterlagen, Überprüfung).
Der Bereich „Betrieblicher Brandschutz"
mit den Untergliederungen „Vorschreibung
und Zusammenarbeit von externen Brand‐
schutzorganisationen", „Organisation und
Durchführung von Brandschutzübungen",
„Brandschutzschulungen", „Öffentlichkeits‐
arbeit" und „Sicherheitsinformationszen‐
trum" wird ebenfalls von der Berufsfeuer‐
wehr bearbeitet. Bei der Feuerbeschau
nimmt die Berufsfeuerwehr als Sachver‐
ständiger teil oder führt Feuerbeschauen
selbstständig als Sachverständiger und Ver‐
handlungsleiter durch. Bei Veranstaltungen
gemäß Veranstaltungsgesetz und in Be‐
triebsanlagen werden von der Berufsfeuer‐
wehr Brandsicherheitswachedienste durch‐
geführt. Risikobeurteilung, Festlegung, Or‐
ganisation und interne Ausbildung sind Be‐
standteil diesesAufgabenbereiches. Die Be‐
rechnung und Dimensionierung des erfor‐
derlichen Löschwasserbedarfes, die Über‐
prüfung der öffentlichen Löschwasserver‐
sorgung, die Mängelbehebung und Festle‐
gung von erforderlichen Ersatzmaßnahmen
sowie die Evidenthaltung der Löschwasser‐
versorgungsanlagen ist Teil dieses Aufga‐
bengebietes der Berufsfeuerwehr. Dienst‐
leistungseinsätze sind Einsätze im Bereich
der Hoheitsverwaltung des Magistrates,
welche auch nicht verrechnet werden. So
die Entfernung der herrenlosen Altfahrzeu‐
ge welche im Stadtgebiet abgestellt wer‐
den, das Reinigen von Plätzen oder Brun‐
nen nach böswilligen Aktionen aber auch
die Unterstützung des städtischen Bauho‐
fes, sei es durch das Kranfahrzeug oder
durch andere Gerätschaften und Mitarbei‐
ter der Berufsfeuerwehr, gehören zu den
Aufgabengebieten der Berufsfeuerwehr.
Auch Beratungstätigkeiten oder Stellung‐
nahmen als Sachverständige im Bereich des
Vorbeugenden Brandschutzes werden
durch die Berufsfeuerwehr bestritten. Auch
Auskunftsstelle, sei es für Gefahrgutaus‐
künfte oder generelle Anfragen bezogen
auf die Feuerwehr von allen Feuerwehren
des Landes Tirol, stellt die Berufsfeuerwehr
dar.
Zu den Dienstleistungen gehören auch
Auskünfte oder Hilfestellungen für Bürger
der Stadt welche außerhalb der Dienstzei‐
ten eine Auskunft seitens des Magistrates
benötigen.
Verrechenbare
Einsätze
Verrechenbare Einsätze sind generell Ein‐
sätze, welche nicht nach dem Landesfeu-
erwehitjesetz von einer Verrechnung aus‐
genommen sind. Darunter fallen vor allem
Einsätze, welche durch Firmen auch abge‐
arbeitet werden könnten, durch die Dring‐
lichkeit allerdings es nicht möglich ist auf
diese zu warten (wodurch ein größerer
Sachschaden verhindert werden kann).
Darunter fallen Rohrbrüche, Reinigung
von öffentlichen Straßen nach Verkehrsun‐
fällen, Baumschnittarbeiten, Ausleuchtun‐
gen und dergleichen. Jegliche Einsätze mit
Personenschäden, Tierschäden oder teil‐
weise auch Umweltschäden sowie Brand‐
einsätze können nicht verrechnet werden.
Natürlich ist die Feuerwehr bemüht, im
Sinne des Stadtmagistrates, hohe Einnah‐
men zu erzielen.