Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1916

- S.31

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Es wird ersucht, bei Eintritt eines Unfalles sofort durch den
nächst erreichbaren Fernsprecher das Rettungsheim im Rathaus, Fern‐
sprecher Nr. 300, zu verständigen.
Das Retrungsheim kann zu jeder Stunde, bei Tag und bei Nacht
angerufen werden.
Krankenüberführungen werden nur gegen eine vom behandelnden
Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß der Kranke überführungsfähig
ist und an keiner Infektionskrankheit leidet, ausgeführt und wird hiefür
eine mäßige Gebühr eingehoben, welche bei Unbemittelten auf die
eigenen Kosten erniedrigt bezw. über schriftliches Ansuchen ganz er
lassen wird. Krankenüberführungen sollen mindestens 1 bis 2 Stun‐
den vorher angemeldet werden.
Die Rettungsabteilung führt eine im Rettungsheim aufliegende
Nachweisung der hauptsächlich in Innsbruck ansässigen Privatkranken‐
pflegepersonen beiderlei Geschlechts und vermittelt dieselben kosten‐
los. Nachfragende, wie Pflegepersonen wollen sich bezüglich näherer
Auskünfte an das Rettungsheim wenden.
Die Besichtigung des Rettungsheimes, seiner Geräte und Einrich‐
tungen, wird zu den Tagesstunden bereitwilligst gestattet.
Der engere Ausschuß der Rettungsabteilung
der freiwilligen Fenerwehr Innsbruck.
p. r.
Die Rettungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck
überreicht hiemit ihren Wohltätern und Freunden den Bericht über das
zehnte Vereinsjahr zur freundlichen Durchsicht.
Innsbruck, im April 1917.
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