Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1990

- S.47

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maske bereitgehalten verden, anzulegen. Die Baustellenbereiche sind
ausreichend zu beleuchten.
Sei jeder Baustelle in Tunnel und im Abstand von höchstens 500 m ist
Je eine Telefonnebenstelle, von der aus Notrufe abgegeben verden konnen.
einzurichten, An diesen Nebenstellen sind die im Norfall vichtigen Tele¬
ronnummern deutlich lesbar und dauerhaft anzubringen.
alle im Tunnel verkehrenden Fahrzeuge sind mit Handfeuerlöschern, die
für die Bekämpfung von Fahrzeugbränden geeigner sind, auszurüsten (Type
G 6, G 12, H 4 oder H 6).
vor dem Stiegenabgang zur Bauleitungsbaracke und im Holzverschlag neben
der Tankstelle ist im Revisionsschacht je ein Löschwasseranschluß (C.
abgang) mit vorgesetztem Absperrschieber zu installieren.
Die Lüftungsanlage für den Tunnel ist so auszuführen, daß diese, egal
von vo die Zuluft angesaugt wird, vom Tunnelportal aus jederzeit abge¬
schaltet werden kann
Im Tunnel ist die Vervendung von Flüssiggas verboten. Die Flüssiggasan¬
lagen im Bereich der Bauleitungsbaracke und im Bereich des Zenzenhofes
sind entsprechend der Flüssiggasverordnung auszuführen. Im Nahbereich
der Flüssiggastanks sind mindestens je 2 Handfeuer löscher der Type P
12 zu montieren. Vor dem Heizraum ist je ein Handfeuerlöscher der Type
G 12 anzubringen.
Die im Verkstättenbereich gelagerten Flüssiggasflaschen sind aus dem
verkstättenbereich zu entfernen und an ungefährlicher Stelle in Freige¬
Lände zu lagern
Für den Verkstättenbereich, den Tankstellenbereich, für die Garderoben¬
baracke, die Bauleitungsbaracke, für die Objekte Zenzenhof und für
die Mischanlage sind Handfeuerlöscher, deren Type, Anzahl und Anbrin¬
gungsorte mit Herrn Dipl. Ing. Siding an 19. 4. 1990 festgelegt wurden
vorzusehen. Im Nahbereich der Nohnbaracke Zenzenhof ist in der bestehen¬
den Nasserzuleitung ebenfalls ein C-Anschluß vorzusehen.
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