Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.1982
- S.10
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II. Freiwillige
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A) Haftpflichtversicherung
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Abgeschlossen zwischen
1.)
Stadtgemeinde Innsbruck und der Ersten Allgemeinen
Generalhaftpflicht-Versicherungsvertrag, Polizze Nr. 610—002400
nit einer Pauschaldeckungssumme von S 55 Millionen pro
Schadensfall (ohne Trennung in Personen- und sachschaden, jedoch
nach Maßgabe des versicherten Einzelrisikos)
Unfallversicherung
B)
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Abgeschlossen zwischen
1.)
mt der Tiroler Landesregierung und der Bundes länder¬
Versicherung
Luftfahrt-Unfallversicherung, Polizze Nr. 2364/028831—4
S 200.000.—
Versicherungssummen pro Sitzplatz: Tod
Dauerfolgen S 400.000.—
Gemäß den "Besonderen Bedingungen“ ist der Unfallschutz im
tahmen von Rettungs- und Katastropheneinsätzen- sowie bei
notwendigen Übungen gegeben, soweit sie vom Amt der Tiroler
andesregierung angeordnet oder in dessen Auftrag durchge¬
führt werden
abgeschlossen zwischen
2.)
Stadtgemeinde Innsbruck und der Austria-Versicherung
Kollektiv-Unfallversicherung, Polizze Nr. 60204041
200.000.—
Versicherungssummen: Tod
dauernde Invalidität S 1.000.000,—
Der Unfallschutz ist sowohl im Einsatz- als auch Übungsfall
gegeben
Nach § 176 Abs. 1 Z. 2 ASVG sind die Mitglieder des Kata¬
3.)
strophenhilfsdienstes von Gemeinden ebenso wie deren frei¬
willige Helfer im Katastropheneinsatz - nicht jedoch bei
bungen - unfallversichert.
Einen Unfallversicherungsschutz nach dem Asyg im Rahmen von Aus¬
bildung und Übung genießen derzeit weder die bescheidmäßig be¬
stellten Mitglieder des Katastrophenhilfsdienstes von Gemeinden
och deren freiwillige Helfer. Um diesem unbefriedigenden Zustand,
der bundesweit ein Problem darstellt, abzuhelfen, ist die Stadt-
gemeinde Innsbruck an den österr. Städtebund mit dem Ersuchen
herangetreten, in geeiqneter Form beim Bundesgesetzgeber eine
ovellierung des § 176 Abs. 1 2. 7 Asve dahingehend zu erwirken,
daß in den Katalog unfallgeschüt zer Organisationen auch die Kata¬
strophenhilfsdienste der Gemeinden einschließlich deren frei¬
willige Helfer aufgenommen wer den
FEUERWEHR DER STADT INNSBRUCK
GLIEDERUNG DER FE - SCHUTZBEREICHE
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LEGENDE
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GRENZEN D. FF- SCHUTZ-
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