Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.1961

- S.9

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3,2
cs. 112 Stunden aufgewendet
Insbesondere wurden die Referste
StV0 1960, Elektrische Anlagen, Seilverbindungen,
Brennbare Flüssigkeiten, Druckgasflaschen und ihre
Gefahren, Feuerwehreinsatz bei Flugzeugunfällen
Straßenkunde, Atomtechnik, Gerätekunde, Erste Hilfe
(Viederbelebung), Löschtechnik (Kellerbrände) und
Tauchen
geschult
Die theoretische Schulung wurde im Zusammenhang mit prak¬
tischen Beispielen und Dias erläutert
Die den Freiwilligen Feuerwehr-Einheiten zugeteilten
Instruktoren führten die erforderlichen Übungen und Schu¬
Lungen laufend durch. In der Landes Feuerwehrschule wur¬
den anläßlich der Lehrgänge Vorträge über Löschtechnik
und -taktik gehalten. Das Atemschutzwesen wurde besondere
eingehend geschult
Veiters wurden vom Feuerwehrkonmando folgende Dienstbe¬
heife ausgearbeitet:
Brandklasseneinteilung, Normung und Typung, Vas der
Feuerwehrmann von den elektr. Anlagen wissen eollte,
Gerätekunde, Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz (aus¬
zugsweise), Baukunde, Atomtechnik 1. und 2. Te11
Brandverhütung, Feuerwehrdienst und Schlauchleitungen
Dienstbehelfe wurden wie bisher in der Schreibstube
Die
Feuerwehr geschrieben, allfällig illustriert, ver¬
der
vielfältigt und jedem Feuerwehrbeamten nachweislich aus¬
gehändigt
Praktische Ausbildung:
Für die praktische Ausbildung bezw. zur Durchführung von
Übungen wurden ca. 245 Stunden aufgevendet
Besonderes Augenmerk würde auf die Bekämpfung von Flüs¬
sigkeitebränden gelegt.
Als Abschlußübung wurde eine kombinierte Großübung in der
Roßau, bei welcher der Absturz eines Verkehrsflugzeuges
zu Grunde gelegt wurde, in Zusammenarbeit mit Polizei
und Rettungsdienst durchgeführt
Seit Jahren muß immer wieder im Tätigkeitsbericht da¬
rauf hingewiesen werden, daß die praktische Ausbildung
und übungen im Hofe des Rathauses wegen Gefährdung der
Passanten nicht durchgeführt werden können. Solche Ubun¬
gen sind nur auf dem Gelände der Landes Feuerwehrschule
durchführbar, jedoch infolge des längeren Anfahrtsweges
und wegen Verringerung der Schlagkraft nur bedingt mög¬
1ich.
Das Feuerwehrkommando gestattet sich auf das Schreiben
G.21.: 160/1962 vom 13.3. 1962 hinzuweisen, daß zur Er¬
probung und Instandhaltung der Feuerwehrfahrzeuge und
Gerätschaften sowie zur Durchführung der nötigen Schu¬
lungen und zur Vornahme der Druckprüfungen an den Schläu¬
chen die Aussprechung eines allgemeinen Parkverbotes im
nittleren Rathaushof seitens des Feuerwehrkommandos be¬
antragt wurde
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